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WWF-Souvenirratgeber: Artenschutz für Urlauber

Aus dem Urlaub bringen wir nicht nur Fotos und Erinnerungen mit, sondern auch gerne das eine oder andere Mitbringsel. Doch von vielen Erinnerungsstücken aus dem Urlaub sollte man besser die Finger lassen. Denn was am Strand oder auf exotischen Märkten als harmloses Andenken lockt, trägt dazu bei, dass seltene Arten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden. Ob Korallen, Muscheln, Reptilien, traditionelle Medizinprodukte aus Tieren oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken sollte man die Finger lassen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten und Diebstahl an der Natur zu begehen.

Woran (unwissende) Urlauber oft nicht denken: Der illegale Handel mit geschützten Arten zählt zum organisierten Verbrechen. Stand 2023 sind 40.900 Tier- und Pflanzenarten durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora) geschützt. Dadurch dürfen sie entweder gar nicht oder nur nach aufwendigen Genehmigungen nach Österreich eingeführt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Am Zoll wird nicht zwischen Gekauftem oder selbst Gesammeltem unterschieden. Befindet sich das falsche Souvenir, ohne die entsprechenden offiziellen Papiere im Gepäck oder werden lebende Tiere geschmuggelt, kann das bis zu € 80.000,- Strafe kosten oder im Extremfall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Auch am Flughafen Wien Schwechat hat man mit Artenschmuggel Erfahrung. Damit man im Urlaub nicht versehentlich zur Schmugglerin oder zum Schmuggler wird, empfehlen wir einen Blick in den WWF-Souvenirratgeber.

Elfenbeinfiguren © Folke Wulf / WWF-Canon

Augen auf beim Souvenirkauf

Die Liste problematischer Souvenirs ist lang. Bei folgenden Souvenirs ist Vorsicht geboten:

  • Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern
  • Verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- oder Kunstgegenstände
  • Lebende Zierpflanzen wie Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie die Indische Kostuswurzel
  • Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, z. B. vom Leoparden
  • Stör-Kaviar (eine Dose mit bis zu 125 Gramm und CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden)
  • Schlangen-, Skorpion- oder Tigerknochenwein
  • Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus

Der WWF-Souvenirratgeber informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel man jedenfalls meiden soll und gibt Tipps für gute Alternativen: Rot heißt „Finger weg“, bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen, Grün bedeutet „empfehlenswert“.

Frau kuschelt mit Tigerbabys

Vorsicht auch bei Selfies, Delfinshows und Tierkämpfen

In einigen Ländern haben sich Unterhaltungsshows mit Wildtieren als Touristenattraktionen etabliert. Darunter fallen etwa Selfies mit Faultieren oder Raubkatzen, Reiten von Elefanten, Boxkämpfe zwischen Menschenaffen, Schlangenbeschwörungen oder Tanzbär-Vorführungen. Um den Touristen diese Erlebnisse zu ermöglichen, werden die Tiere teils illegal in ihren natürlichen Lebensräumen gefangen oder in Gefangenschaft gezüchtet und ruhig gestellt, um sie Touristen für Selfies und zum Streicheln anzubieten. Auch wenn man Wildtieren ihr Unwohlsein nicht ansehen kann – für sie ist direkter Kontakt mit Menschen, das Vorführen von Kunststücken und das Leben in nicht artgerechter Haltung hochgradig unnatürlich und stressig.

Beobachten und erleben Sie Wildtiere stattdessen lieber in ihrem natürlichen Lebensraum, wie bei einer Safari in einem Nationalpark oder einer Walbeobachtungstour. Wenden Sie sich dafür immer nur an seriöse, verantwortungsvolle und nachhaltige Anbieter. Noch mehr Tipps finden Sie in unserem WWF-Souvenirratgeber.

Souvenirladen in Vietnam

Zahlen & Fakten

  • Der Handel mit bedrohten Arten ist eine der größten Bedrohungen für das Überleben vieler wild lebenden Tier- und Pflanzenarten.
  • So werden jährlich 25 Millionen Seepferdchen für die Souvenirproduktion oder traditionelle chinesische Medizin getötet und mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jährlich ihr Leben für die Modeindustrie.
  • Um dem unkontrollierten internationalen Handel entgegenzuwirken, wurde 1973 in Washington die „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES, ausgehandelt.
  • CITES gilt für 184 Staaten (Stand 2023).
  • In der EU gelten aber teils strengere Regeln als durch CITES vorgegeben.
  • 40.900 Tier- & Pflanzenarten sind derzeit unter CITES gelistet (Stand 2023).

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