Welche Exoten sind geschützt?
Wer ein exotisches Heimtier erwerben will weiß oft nicht, ob die Art geschützt ist und was beim Kauf zu beachten ist. Sowohl Artenschutz- als auch Tierschutzgesetze regeln Handel und Haltung gefährdeter Arten.
Artenschutz
Artenschutzgesetze sorgen dafür, dass der Heimtiermarkt keine Gefahr für wild lebende Arten darstellt.
Zuständig dafür sind das Lebensministerium sowie die Naturschutzabteilungen der Landesregierungen.
Viele exotische Arten sind international geschützt – durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) und entsprechende EU-Verordnungen.
Je nach Gefährdungsgrad braucht man für den Handel amtliche CITES-Dokumente (dies gilt für Arten in Anhang A der EU-Verordnung) oder es reicht innerhalb der EU ein Herkunftsnachweis – also eine detaillierte Rechnung (dies gilt für Arten in Anhang B der EU-Verordnung).
Welche Papageien, Reptilien und Amphibien in welchen Anhängen stehen finden Sie in den Downloads oder unter „Recherche“ auf www.wisia.de
Informationen und rechtliche Grundlagen (EU-Verordnungen): www.cites.at
Tierschutz
Tierschutzgesetze sollen sicherstellen, dass die Tiere artgerecht gehalten werden. Für alle Arten gelten genaue Haltungsbestimmungen, für Reptilien, Amphibien und – bis auf wenige Ausnahmen – Vögel besteht zudem eine Meldepflicht bei der Bezirksbehörde innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb.
Informationen erteilen die Tierschutz-Ombudsleute der einzelnen Bundesländer.
Rechtliche Grundlagen:
Tierschutzgesetz und 2. Tierhaltungsverordnung
www.cites.at