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EU-Richtlinie schafft Offenlegungspflicht zu Nachhaltigkeitsbelangen für Unternehmen

Mit der Umsetzung der NFI-Richtlinie in österreichisches Recht bis Ende 2016 sind bestimmte große Unternehmen und Gruppen ab 2017 verpflichtet, Informationen u.a. zum Umgang mit Umwelt- und Sozialbelangen zu berichten.

Mit der Umsetzung der NFI-Richtlinie in österreichisches Recht bis Ende 2016 sind bestimmte große Unternehmen und Gruppen ab 2017 verpflichtet, Informationen u.a. zum Umgang mit Umwelt- und Sozialbelangen zu berichten.

Rund 200 österreichische Unternehmen verpflichtet

Die Richtlinie zur „Angabe nicht-finanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ (NFI-Richtlinie) wurde im Oktober 2014 vom Rat verabschiedet und muss bis 6. Dezember 2016 in österreichisches Recht umgesetzt werden.

Die Richtlinie verpflichtet ab 2017 mehr als 6.000 europäische und rund 200 österreichische Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsperformance zu berichten.

Zentrales Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz zu fördern sowie die Relevanz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der gegenwärtig offengelegten nichtfinanziellen Informationen durch Ausbau und Präzisierung der bestehenden Anforderungen zu verbessern.

Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen

Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen im öffentlichen Interesse (laut § 189a Z 1 UGB) mit mehr als 500 MitarbeiterInnen und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro und/oder Umsatzerlösen von über 40 Millionen Euro, ab 2017 in den Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen, die sich auch auf die Lieferkette beziehen sollte.

Diese soll mindestens Informationen zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte sowie der Bekämpfung von Korruption und Bestechung enthalten, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Unternehmens sowie der Auswirkung seiner Tätigkeit von Bedeutung sind.

Die Erwägungsgründe der Richtlinie konkretisieren, dass die Erklärung sich auch auf das Thema Treibhausgasemissionen beziehen sollte. Darzustellen sind die von Unternehmen in Bezug zu diesen Belangen verfolgten Konzepte, Ergebnisse dieser Konzepte, die wichtigsten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren sowie wesentliche mit diesen Belangen verbundene Risiken und deren Handhabung.

Für den Gesetzesentwurf ist in Österreich das Bundesministerium für Justiz zuständig. Dieses hatte im August 2015 zu einer öffentlichen Konsultation aufgerufen. Mit dem Ministerialentwurf wird im Herbst 2016 gerechnet. Das ÖKOBÜRO setzt sich für eine sinnvolle Umsetzung der Richtlinie in Österreichisches Recht ein.

Nachhaltigkeits-Check als Einstieg

Umweltberichte bieten Chancen – über die Information der Ziel- und Dialoggruppen hinaus. Mit Hilfe einer fundierten Umweltberichterstattung können Unternehmen ihren ökologischen Fußabdruck messen, steuern und kontinuierlich senken.

Einen Einstieg bietet hier ein ökologischer Nachhaltigkeits-Check, bei dem der WWF Unternehmen als Sparringpartner unterstützt. Schwerpunkte des Nachhaltigkeits-Checks sind – je nach Materialität des Unternehmens – die Bereiche Klima & Energie, Ernährung, Arten, Süßwasser, Meeresschutz, Agrarrohstoffe sowie Wälder (Holz und Papier).


Bei Interesse kontaktieren Sie:

Thomas Kaissl
Bereichsleiter Umwelt & Wirtschaft
Tel.: +43 1 48817 – 240
E-Mail: thomas.kaissl@wwf.at

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