Neuer Bericht zeigt über 450 Fälle von Wildtierkriminalität in Österreich

23. November 2020 | Arten, Österreich, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

WWF und BirdLife: Illegale Verfolgung geschützter Tiere bedroht den Bestand ganzer Arten – Umweltministerin plant Österreich-Strategie gegen Umweltkriminalität

Wien, 23.11.2020 – Der aktuelle Bericht „Wildtierkriminalität in Österreich“ der Naturschutzorganisation WWF Österreich und der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich dokumentiert mehr als 450 Fälle illegal geschossener, vergifteter oder durch Fallen getöteter Wildtiere in Österreich. Der Großteil dieser Delikte, die seit dem Jahr 2000 erfasst wurden, betrifft geschützte Greifvögel wie zum Beispiel Kaiser- oder Seeadler. Ebenfalls betroffen […]
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Wien, 23.11.2020 – Der aktuelle Bericht „Wildtierkriminalität in Österreich“ der Naturschutzorganisation WWF Österreich und der Vogelschutzorganisation BirdLife Österreich dokumentiert mehr als 450 Fälle illegal geschossener, vergifteter oder durch Fallen getöteter Wildtiere in Österreich. Der Großteil dieser Delikte, die seit dem Jahr 2000 erfasst wurden, betrifft geschützte Greifvögel wie zum Beispiel Kaiser- oder Seeadler. Ebenfalls betroffen sind sehr seltene und streng geschützte Säugetiere wie Bären, Luchse oder Wölfe. „Bei den erfassten Straftaten handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs. Die Dunkelziffer illegal getöteter Tiere liegt bedeutend höher. Viele Fälle bleiben unentdeckt oder können nicht aufgeklärt werden“, sagen WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides und BirdLife-Geschäftsführer Gábor Wichmann in einem gemeinsamen Pressegespräch mit Umweltministerin Leonore Gewessler. „Gerade für seltene Arten sind Tötungen einzelner Individuen bestandsgefährdend und konterkarieren die Bemühungen zu deren Schutz. Dadurch entsteht sowohl ein Schaden an der Natur als auch an der Gesellschaft, für welche die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen werden müssen“, erläutert Umweltministerin Leonore Gewessler und kündigt an: „Wie im Regierungsübereinkommen fixiert, werden wir ressortübergreifend und mit den NGOs eine Österreichische Strategie gegen Umweltkriminalität, Schwerpunkt Wildtierkriminalität erarbeiten. Diese wird rechtliche Fragen und Bewusstseinsbildung beinhalten.“

BirdLife Österreich und der WWF haben die gemeldeten Fälle in den vergangenen Jahren mit Unterstützung durch die Europäische Union und das Umweltministerium im Rahmen des PannonEagle-LIFE-Projekts erfasst. Die Auswertung zeigt, dass Wildtierkriminalität ein österreichweites Problem ist und kein Einzelphänomen darstellt. In allen Bundesländern wurden einschlägige Straftaten gemeldet. Hotspots der illegalen Verfolgung von Greifvögeln in den letzten vier Jahren waren die Bezirke Gänserndorf (16 Fälle, 51 betroffene Tiere), Neusiedl am See (12/20), Mistelbach (10/9) und Hollabrunn (8/20). Bei den illegalen Tötungen streng geschützter Säugetiere wie Bär, Luchs, Wolf, Biber oder Fischotter ist die Datenlage weniger dicht. Dennoch dokumentiert der Bericht in sieben von neun Bundesländern – bis auf Wien und Vorarlberg – eine oder mehrere illegale Tötungen von Säugetierarten.

Viele Fälle, wenige Verurteilungen

Die Aufklärung gemeldeter Fälle von Wildtierkriminalität gelingt bisher nur in Ausnahmefällen. „Wir registrieren viele Fälle, aber nur seltene Ermittlungserfolge und noch weniger Verurteilungen“, sagen WWF-Geschäftsführerin Andrea Johanides und BirdLife-Geschäftsführer Gábor Wichmann. Meist bleiben Täter oder Täterinnen unentdeckt, wie im letztjährigen Fall eines erschossen und enthauptet aufgefunden Wolfs im Tiroler Sellrain. Insbesondere der Einsatz verbotener Giftköder ist schwer rückverfolgbar, trifft neben geschützten Greifvögeln andere Wild- sowie Haustiere und kann auch für Menschen gefährlich werden. Das gilt ebenso für den Einsatz von Fallen, in denen Wildtiere und Haustiere qualvoll verenden.

Einen der raren Schuldsprüche vor Gericht gab es etwa diesen Sommer für einen Waldviertler Jäger, der eine Geldstrafe sowie eine sechsmonatige, bedingte Haftstrafe unter anderem für die Vergiftung eines Seeadlers und Mäusebussards sowie die Tötung eines Uhus erhielt. Auch ein Linzer Jägerehepaar wurde 2015 für den Abschuss von zwei Luchsen zu Geldstrafen und zusätzlich Schadenersatzzahlungen in der Höhe von etwa 12.000 € verurteilt.

„Die illegale Tötung eines Wildtieres ist kein Kavaliersdelikt. Wer ein streng geschütztes Tier tötet, gefährdet unsere Artenvielfalt, unsere Natur und Lebensgrundlage. Der Schutz und Erhalt gefährdeter Arten muss in Österreich langfristig gewährleistet sein. Weniger Fälle und mehr Verurteilungen sind das erklärte Ziel unseres Maßnahmenpakets, das wir gemeinsam mit dem Justiz- und Innenressort sowie unter Einbindung der Naturschutzorganisationen auf Schiene bringen werden“, sagt Umweltministerin Gewessler.


Rückfragehinweis:

Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276

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