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© Jürgen Freund / WWF

Menschenrechtliche Grundsatzerklärung des WWF Österreich

Menschenrechte und Naturschutz

Die Menschenrechte basieren auf nicht verhandelbaren Werten, für deren Einhaltung der WWF steht. Sie sind die Grundlage unseres Einsatzes für eine Welt, in der Mensch und Natur in Einklang leben. Wir wollen die weltweite Naturzerstörung stoppen und eine Zukunft gestalten, in der Mensch und Natur in Einklang miteinander leben. Wir achten und respektieren die Vielfalt der Natur genauso wie jene der Menschen, unserer Partner und Gemeinschaften, mit denen wir zusammenarbeiten.
Das Fundament dafür bildet die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die unter anderem durch den Zivilpakt und den Sozialpakt der Vereinten Nationen umgesetzt wird. Diese sind in knapp 170 Staaten geltendes Recht. Als Teil des internationalen WWF-Netzwerks stellen auch wir uns der Verantwortung, dass die Menschenrechte im Sinne der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in unseren Aktivitäten geachtet und eingehalten werden.

Unsere Selbstverpflichtung

Wir verpflichten uns zur Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte. Dies gilt nicht nur für die eigene Geschäftstätigkeit, sondern – im Rahmen unserer Möglichkeiten – auch für menschenrechtliche Risiken für potenziell Betroffene unseres Handelns, zum Beispiel in Lieferketten und in der Kooperation mit Partnern. Der Erfolg unserer Arbeit hängt zu einem großen Teil davon ab, inwieweit Naturschutz nicht nur zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme beiträgt, sondern auch zu einer gerechten und nachhaltigen Entwicklung zum Wohl der Menschen.

Zahlreiche gefährdete Ökosysteme und Gebiete mit hoher Biodiversität sind Heimat ländlicher Gemeinschaften und indigener Völker, deren Lebensgrundlagen und Kulturen eng mit der natürlichen Umwelt verbunden sind. Zugleich liegen diese Gebiete häufig in Staaten mit instabilen politischen Verhältnissen und schwacher Rechtsstaatlichkeit. Dies stellt die Naturschutzarbeit vor große Herausforderungen, die wir aber annehmen und aktiv in strategische Ansätze und Maßnahmen einbeziehen, die wir kontinuierlich situationsabhängig anpassen.

Menschenrechtliche Risikofelder und notwendige Maßnahmen

Um seiner menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden, hat der WWF mehrere Risikofelder und notwendige Maßnahmen identifiziert. Wir bewerten insbesondere folgende Bereiche als zentral:

  • Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften und indigene Völker. Wir unternehmen besondere Anstrengungen, um Schäden von denjenigen abzuwenden, deren Rechte besonders gefährdet sind und unterstützen besonders gefährdete Personengruppen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Rahmen unserer Naturschutzprojekte.
  • Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden und anderen Partnern in instabilen politischen Regionen: Die Naturschutzarbeit vor Ort ist vielfach auf staatliche Behörden und andere Partner angewiesen. So stehen beispielsweise die meisten Schutzgebiete unter staatlicher Verwaltung. Daher unterstützen wir die Verbesserung von Systemen der Regierungsführung, die die Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften im Rahmen unserer Arbeit für den Naturschutz und eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen gewährleisten können.
  • Zusammenarbeit mit Sicherheitskräften: Beim Schutz der Mitarbeiter*innen von Partnern wie zum Beispiel Nationalpark Wildhüter*innen, ist die WWF-Arbeit in bestimmten Regionen auf die Unterstützung von Sicherheitskräften angewiesen. Wir verpflichten daher kooperierende Sicherheitskräfte zur Einhaltung der Menschenrechte und sorgen für entsprechendes Training.
  • Auswirkungen auf die soziale Gerechtigkeit und die Rolle der Geschlechter: Wir arbeiten vielfach mit Gemeinschaften oder in Gemeinschaften, in denen große sozio-kulturelle Unterschiede bestehen – insbesondere zwischen Frauen und Männern, hinsichtlich des Zugangs zu und der Entscheidungshoheit über Ressourcen. Wir tragen dafür Sorge, dass WWF-Naturschutzprojekte die soziokulturellen Unterschiede nicht vergrößern und nach Möglichkeit verringern.
  • Faire Arbeitsbedingungen, vor allem das Recht auf fairen Lohn, begrenzte Arbeitsstunden, das Recht auf Nicht-Diskriminierung, das Recht auf Bildung einer Gewerkschaft: Diese sind nicht nur für die eigenen Mitarbeiter*innen von Relevanz, sondern für alle Menschen, die in unsere Aktivitäten und in die entsprechenden Wertschöpfungsketten, auch unserer Partner, eingebunden sind. Wir verpflichten uns und unsere Partner zur Einhaltung dieser Prinzipien und lehnen ausdrücklich Kinderarbeit und jegliche andere Form von moderner Sklaverei ab.

Umsetzung unserer menschenrechtlichen Sorgfalt

Unser Ziel ist es, dass die Achtung und Einhaltung der Menschenrechte in allen Prozessen unserer Organisation reflektiert ist. Dafür entwickeln wir unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse kontinuierlich weiter. Zusätzlich spiegelt sich die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt in den geltenden Sozialstandards bzw. Richtlinien des WWF International wider, an denen wir unsere Arbeit ausrichten.

Um die Achtung der Menschenrechte in den gesamten Projektzyklus zu integrieren, werden alle künftigen Projekte, von ihrer Entwicklung bis zum Abschluss, hinsichtlich Umwelt- und Sozialrisiken fortlaufend überprüft und – wo erforderlich – angepasst.

In diesem Sinne nehmen der Aufsichtsrat, die Geschäftsführung und die Mitarbeiter*innen des WWF Österreich ihre Verantwortung wahr und sorgen dafür, dass die Menschenrechte im Rahmen ihrer Arbeit geachtet werden. Daher sehen wir auch Sensibilisierung und Weiterbildung als wichtigen Bestandteil unserer Menschenrechtsstrategie.

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