Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
Stopp dem Greifvogelmord in Niederösterreich!
![Protestaktion NÖ Greifvogelverordnung](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/10/4978425d96bda.jpg)
St. Pölten, am 22. Jänner 2009 – Drei verkleidete Greifvögel, ein Weidmann mit Plastikbüchse und jede Menge blutrote Konfetti: Vor dem Landtag in St. Pölten appellierten heute WWF, BirdLife Österreich und die Grünen Niederösterreich in einer gemeinsamen Aktion an DI Josef Plank: “Herr Landesrat, stoppen Sie den Greifvogelmord in Niederösterreich!” Im Dezember 2008 hatte die NÖ Landesregierung eilig eine neue Beutegreiferverordnung erlassen, die die Bestimmungen der EU-Vogelschutzlinie teilweise zu umgehen versucht. Seither sind in Niederösterreich 200 Mäusebussarde und 40 Habichte zum Abschuss freigegeben, weil sie angeblich an der Ausrottung bedrohter Tierarten beteiligt sind. “In Wahrheit dient die Verordnung wohl rein jagdlichen Interessen. Bestimmte Kreise innerhalb der Jägerschaft versprechen sich von einer Dezimierung der Greifvögel mehr Fasane und Hasen”, sind die drei Organisationen überzeugt. Unter www.wwf.at/greifvogelpetition können Bürgerinnen und Bürger den Protest gegen die Verordnung unterstützen.
„Die Argumentation ’Schutz gefährdeter Tierarten durch das Abschießen anderer Arten’ ist absurd und auch wissenschaftlich nicht haltbar”, so WWF-Geschäftsführerin Hildegard Aichberger. Bei keiner der 26 bedrohten Tierarten, die in der Verordnung aufgezählt sind, ist eine Bedrohung durch Mäusebussard und Habicht nachgewiesen. Bei 16 Arten davon fehlt sogar der Nachweis, dass sie von den beiden Greifvögeln gefressen werden, oder sie sind – wie etwa die Wiesenotter – in Niederösterreich überhaupt ausgestorben.
“Die Verordnung entbehrt jedes fachlichen Hintergrundes und hat nicht nur in Österreich, sondern auch in internationalen Fachkreisen großes Unverständnis und massiven Unmut ausgelöst”, erklärt Gabor Wichmann, Stv. Geschäftsführer von BirdLife Österreich. “Außerdem öffnet das Land Niederösterreich dadurch Tür und Tor für ‘irrtümliche’ Abschüsse von sehr seltenen und besonders bedrohten Greifvögeln wie Sakerfalke, Seeadler und Kaiseradler”, so der Vogelexperte.
Bereits 2002 wollte die Niederösterreichische Landesregierung eine derartige Beutegreifer-Verordnung erlassen. Damals bestätigte die EU-Kommission, dass sie der Beschwerde von WWF und BirdLife folgen und ein Vertragsverletztungsverfahren gegen die Republik Österreich einleiten würde. Bevor die Angelegenheit zum europäischen Gerichtshof gelangen konnte, zog man die Verordnung zurück. „Jetzt versucht es Niederösterreich erneut, stützt sich auf ein wissenschaftlich nicht haltbares Gutachten und hofft, dass die Aussage der Juristen, die Verordnung sei eine ,vernünftige Nutzung’, der EU genügt. Eine Absurdität made in Niederösterreich“, ist auch die Landeschefin der Grünen NÖ, Madeleine Petrovic, empört. “Wenn das Land NÖ den Sonntagsjägern wieder einen Jagd-Freibrief zu Lasten einer bedrohten Tierwelt ausstellt, macht es erneut kein gutes Bild im europäischen Kontext. Plank torpediert mit dieser Verordnung die Bemühungen für einen umfassenden Schutz der Natur in Niederösterreich“, so Petrovic.
Die Inititatoren fordern Landesrat Plank auf, die NÖ Beutegreiferverordnung sofort zurück zu nehmen. Es gibt zahlreiche Bereiche, in denen Naturschutz und Jagd voneinander profitieren können, wie etwa bei Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung für bedrohte Arten. Die vorliegende Verordnung ist nach Ansicht von WWF, BirdLife und Grünen mit einer verantwortungsvollen und zeitgemäßen Jagd zum Wohl der Natur jedoch in keinster Weise vereinbar.
Rückfragehinweis und Aktionsfotos:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF, Tel. 01/488 17-239; presse@wwf.at
Kerstin Schäfer, Pressesprecherin Grüne NÖ, Tel. 0664/8317500
Gabor Wichmann, Stv. Geschäftsführer BirdLife Österreich, Tel. 0699/19901137
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