So nimmst du am Gewinnspiel teil: Zeichne dein Lieblingstier und schick uns bis 16. August 2024 ein Foto von deiner Zeichnung mit dem Betreff "Gewinnspiel Malbuch" an...
WWF und Umweltverbände nach EuGH-Urteil zur Schwarzen Sulm:
![Schwarze Sulm](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/07/56efacf89c49e.jpg)
Presseaussendung
Luxemburg, Wien, am 4. Mai 2016 – Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) über eine Klage der EU-Kommission gegen die Bewilligung des umstrittenen Wasserkraftwerks an der Schwarzen Sulm entschieden. „Das Ergebnis liegt vor, allerdings noch nicht der Volltext des Urteils. Wir rechnen mit einer Ablehnung aus formalrechtlichen Gründen, wie das die Generalanwältin vorgeschlagen hatte. Das würde bedeuten, dass das Urteil keine unmittelbaren Auswirkungen auf die in Österreich anhängigen Verfahren gegen das Kraftwerk hat. Es bedeutet auch nicht, dass das Kraftwerk dem Europarecht entspricht.
„Entscheidend werden jetzt nämlich die nächsten Schritte im österreichischen Recht sein. Der Ball liegt nun bei Bundesminister Rupprechter – und dem Verwaltungsgerichtshof“, kommentiert WWF-Flussexpertin Bettina Urbanek das EuGH-Urteil. Bis zuletzt hatten die Vertreter des WWF und der großen Österreichischen Umweltverbände gehofft, dass sich beim EuGH inhaltliche und sachliche Argumente gegen eine rein formaljuristische Sicht des Falles durchsetzen würden.
„Man kann die ganze rechtliche Geschichte dieses Streitfalles nur als hochgradigen ‚juristischen Unfall‘ bezeichnen, da die Schwarze Sulm eine der letzten freien Fließstrecken in Österreich mit sehr guter ökologischer Qualität ist“, so Urbanek weiter. Nur noch 15 Prozent aller Fließgewässer in Österreich befinden sich in einem solchen Zustand. Bauliche Eingriffe sind daher aus Urbaneks Sicht nicht gerechtfertigt.
Auch für die Experten des ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung ist diese Entscheidung fachlich unverständlich. Thomas Alge, Geschäftsführer und Umweltjurist von ÖKOBÜRO ist überzeugt, dass alle Fakten für eine klare Verletzung europäischer und nationaler Bestimmungen sprechen. „Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen der Zukunft. Daher dürfen Projekte, die die Gewässerqualität verschlechtern, nur in begründeten Ausnahmefällen durchgeführt werden, wenn nämlich ‚übergeordnetes öffentliches Interesse‘ vorliegt. Eben dies war aber nicht Gegenstand des EuGH-Verfahrens“, so Alge. Ein übergeordnetes öffentliches Interesse liegt jedoch nicht vor, vor allem wegen des geringen Beitrags des Kleinkraftwerks zur Sicherung der Energieversorgung, befanden sowohl die EU-Kommission als auch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Sie beriefen 2007 bzw. 2009 gegen die anderslautende Bewertung der Steirischen Landesregierung.
Daraufhin ließ im Jahr 2013 der damalige Landeshauptmann Voves kurzerhand den betreffenden, ökologisch „sehr guten“ Flussabschnitt herabstufen und deklarierte ihn als „gut“, um das Kraftwerk doch noch durchzuboxen. „Ein unglaublicher Skandal, dass das überhaupt möglich ist!“, so Urbanek vom WWF empört. „Leider wurde diese Trickserei trotz heftiger Kritik und einer Amtsbeschwerde des damaligen Umweltministers Berlakovich gegen Voves im heutigen Urteil des EuGH voraussichtlich aus formalrechtlichen Gründen nicht behandelt, weil es nicht Gegenstand des Verfahrens war.“
Daher ist nun wieder Österreich am Zug:
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über die ungerechtfertigte Herabstufung des ökologischen Zustandes.
An der Schwarzen Sulm hat die Natur Vorrang, darin sind sich neben dem WWF alle großen Umweltorganisationen, darunter auch GLOBAL 2000 und Greenpeace einig. Sie appellieren an Umweltminister Andrä Rupprechter, der sich selbst als „Flussschützer der ersten Stunde“ bezeichnet, seinem Ruf gerecht zu werden: Er solle sich wie bisher und vehement für den endgültigen Schutz und Erhalt der Schwarzen Sulm und gegen eine Bewilligung eines Projektes aussprechen, das schon so viel böses Blut erzeugt hat. „Wir werden einer Zerstörung der Schwarzen Sulm sicherlich nicht tatenlos zusehen“, kündigen die NGOs und die Aktivisten vor Ort ihren ungebrochenen Widerstand an.
Seit mehr als zehn Jahren beschäftigt das geplante Kleinkraftwerk an der Schwarzen Sulm Umweltschützer, lokale Aktivisten, Juristen, die Bundes- und Landespolitik, die EU-Kommission und die Gerichte bis hin zum EuGH. Die vom Wasserkraftwerk betroffene Schluchtstrecke ist von seltenen Au- und Hangschluchtwäldern gesäumt und beherbergt gefährdete Arte wie Steinkrebs, Wasseramsel und Fischotter; sie ist daher auch als Natura 2000 – Europaschutzgebiet ausgewiesen. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die entsprechenden nationalen Gesetze verbieten Eingriffe, die eine Verschlechterung der Ökologie bewirken. Dennoch wurde das Kraftwerk 2007 vom Land Steiermark bewilligt und stellt seither einen – in der Österreichischen Naturschutzgeschichte bislang beispiellosen -juristischen Streitfall dar.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Bettina Urbanek, WWF-Flussexpertin, Tel. 01/488 17 -275, E-Mail: bettina.urbanek@wwf.at
Thomas Alge, Geschäftsführer ÖKOBÜRO, Tel. 0699/102 951 59, E-Mail: thomas.alge@oekobuero.at
Rückfragen
News
Aktuelle Beiträge
WWF-Bodenreport 2024: Wertvoller Boden verschwindet unter Beton
Der WWF hat einen neuen Bodenreport veröffentlicht! Das heißt: Er hat sich angesehen, wie es um die Böden in Österreich steht. Denn schon lange gibt es das Problem, dass...
Good News: Luchsin Talìa hat Nachwuchs bekommen
Im Mai 2023 wurde Luchsdame Talìa freigelassen. Knapp ein Jahr später hat sie nun Nachwuchs bekommen – vermutlich nach einem Rendezvous mit Männchen Miha. Eine tolle Bestätigung für das Projekt „ULyCA2“.
WWF-Erfolg: Großer Uferschwalben-Brutplatz an der Drau geschützt
Kroatische Gemeinde Ðelekovec stellt seltenen Vogelarten ein Steilwandufer zur Verfügung. Einer der größten Brutplätze für Uferschwalben, Bienenfresser und Eisvögel an der Drau ist somit gesichert.
WWF-Bodenreport: Politik verfehlt Bodenziel um 110.000 Hektar
Umweltschutzorganisation warnt vor Versiegelung als Sicherheitsrisiko für Österreich – WWF fordert nationalen Schulterschluss mit “Bodenschutz-Vertrag”
WWF am Tag der Regenwälder alarmiert: Naturparadiese stehen vor dem Kollaps
Regenwälder weltweit in dramatischem Zustand – Umweltschutzorganisation warnt vor kritischen Kipp-Punkten in den artenreichsten Lebensräume der Erde
Good News: Iberische Luchse weniger gefährdet
In Spanien und Portugal ist die Anzahl der Iberischen Luchse seit 2022 um 21% gestiegen. Die Art wurde nun von der Roten Liste der IUCN im Gefährdungsstatus herabgestuft. Wir freuen uns, denn das bestätigt unsere Arbeit vor Ort.
Artenschutz im Urlaub: WWF warnt vor Souvenirs aus seltenen Tieren und Pflanzen
Umweltschutzorganisation warnt vor tierischen Urlaubsmitbringseln: “Bedrohte Arten haben im Koffer nichts zu suchen” – WWF-Souvenir-Ratgeber bietet Orientierung
WWF: Neues Renaturierungsgesetz ist “großer Sieg für die Natur”
Umweltschutzorganisation sieht Beschluss als wichtigen Fortschritt für Natur- und Klimaschutz – Umweltministerin Gewessler hat wertvolles EU-Gesetz gerettet