Massenabschuss von Fischottern: WWF kontert Land Niederösterreich

22. Oktober 2019 | Presse-Aussendung

Wien/ St. Pölten, 22.10.2019 – Der umstrittene Verordnungsentwurf der niederösterreichischen Landesregierung zum Abschuss von bis zu 180 Fischottern in den nächsten drei Jahren sorgt weiter für heftige Debatten. Auf Basis einer umweltrechtlichen Prüfung verlangt der WWF Österreich erneut eine Rücknahme des Entwurfs. „Es fehlt schlicht die Grundlage für einen derart drastischen Eingriff, der europäischem Naturschutzrecht […]

Wien/ St. Pölten, 22.10.2019 – Der umstrittene Verordnungsentwurf der niederösterreichischen Landesregierung zum Abschuss von bis zu 180 Fischottern in den nächsten drei Jahren sorgt weiter für heftige Debatten. Auf Basis einer umweltrechtlichen Prüfung verlangt der WWF Österreich erneut eine Rücknahme des Entwurfs. „Es fehlt schlicht die Grundlage für einen derart drastischen Eingriff, der europäischem Naturschutzrecht widerspricht. Die Verordnung konterkariert sowohl den Artenschutz, als auch die monatelangen Bemühungen, im Rahmen des ‚Runden Tisch Fischotter‘ einen Managementplan zu entwickeln, der langfristige Lösungen statt kurzsichtiger Abschussreflexe bringt“, betont WWF-Expertin Christina Wolf-Petre.

Die Naturschutzabteilung des Landes rechtfertigt den geplanten Massenabschuss damit, dass es bereits einen Managementplan geben würde. „Seit 2018 sitzen Teichwirte, Fischereiverbände, Naturschutzorganisationen und die Naturschutzabteilung regelmäßig zusammen, um einen Managementplan unter breiter Einbindung zu erarbeiten, der dem europäischen Naturschutzrecht entspricht. Wozu wurde bereits zum nächsten Termin geladen, wenn es einen solchen Plan bereits geben würde? Oder handelt es sich beim Runden Tisch nur um eine Alibiaktion auf Kosten der Umweltanwaltschaft und aller Beteiligten? Das wäre genau der falsche Weg, wenn tragfähige Lösungen gefunden werden sollen“, kritisiert Wolf-Petre. „Fakt ist: Bis dato gibt es kein umfassendes Monitoring, keine entsprechende Dokumentation, keine Vorgaben zur Berichtslegung sowie keine Naturverträglichkeitsprüfung, wie sie etwa das Landesverwaltungsgericht mit der Aufhebung des ersten Abschuss-Bescheids forderte. Fischotter-Massenabschüsse auf Basis willkürlicher Annahmen halten einer europarechtlichen Prüfung schlicht nicht stand“, sagt Wolf-Petre.

Nicht seriös belegt sind auch die dem Fischotter unterstellten Schäden. „Fischpopulationen leiden am meisten unter dem schlechten Zustand ihrer Lebensräume“, analysiert Wolf-Petre und verweist darauf, dass laut Gewässerbewirtschaftungsplan nur 28 Prozent der niederösterreichischen Fließgewässer in „gutem“ oder „sehr gutem“ Zustand sind. Hauptgründe für den Fischrückgang sind der hohe Grad der Verbauung durch 5.650 Querbauwerke, die Erwärmung der Gewässer im Zuge der Klimakrise und die damit verbundene Ausbreitung von Krankheiten sowie ein falscher Fischbesatz. „Die bisherigen Investitionen in Renaturierung des Landes sind positiv, reichen aber bei weitem nicht aus. Sie können daher auch kein Vorwand dafür sein, dem Fischotter als natürlichem Teil des Ökosystems die Schuld für das Fischsterben umzuhängen“, so die WWF-Expertin.

Zumindest bisher nicht zahlenmäßig belegt sind auch die Behauptungen des Landes, die Mittel für Prävention und Kompensation seien „vervierfacht“ worden. Selbst wenn dem so wäre, schafft dies noch lange keine Voraussetzungen für Massenabschüsse in geplanter Form. „Weder hat das Land geprüft, ob sich Abschüsse negativ auf Natura2000-Gebiete auswirken, noch ob der Einsatz von gelinderen Mitteln eine Alternative darstellt. Bis dato fehlt der Nachweis, dass der Fischotter ursächlich für den Fischrückgang in Fließgewässern ist und Tötungen dem entgegenwirken würden, also überhaupt erforderlich und zielführend sind. Aus Sicht des WWF existiert keine naturschutzfachliche Rechtfertigung für den Abschuss von europarechtlich streng geschützten Fischottern“, schließt Wolf-Petre.


Rückfragehinweis:

Mag. Florian Kozák
Pressesprecher WWF Österreich
florian.kozak@wwf.at
+43 676 83 488 276

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