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© Global Warming Images / WWF-Canon

Tipps: Auch bei der Arbeit die richtigen Entscheidungen treffen

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Viele Tipps aus dem privaten Bereich, sei es zum Thema Energiesparen, Energiebereitstellung, Ernährung, Abfallvermeidung oder Mobilität lassen auch auf das Arbeitsumfeld übertragen. Hier deshalb nur eine kleine Auswahl an Tipps für mehr Klimaschutz am Arbeitsplatz.

Klima- und Umweltschutz am Arbeitsplatz einfordern

Haben Klima- und Umweltschutz in dem Unternehmen, für das Sie arbeiten, bereits den erforderlichen Stellenwert? Hier eine kurze Checkliste, welche vielleicht darüber Aufschluss gibt:

  • Wird bei der Anschaffung von Geräten auf Energieeffizienz und generell auf umweltschonend produzierte Produkte geachtet?
  • Sind auf den PCs Bildschirmschoner deaktiviert und werden Monitore nach einer voreingestellten Zeit abgeschaltet?
  • Gibt es Netzschalter?
  • Gibt es zentrale Drucker (Stockwerksdrucker) statt Arbeitsplatzdrucker?
  • Werden für die Mitarbeiter Anreize zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geschaffen?
  • Gibt es die Möglichkeit von Zuhause zu arbeiten und Reisen durch Telefonkonferenzen einzuschränken?
  • Werden LED-Lampen verwendet?
  • Wird in Bereichen mit genügend Tageslicht auf künstliche Beleuchtung verzichtet und gibt es in Bereichen die nicht dauernd gebraucht werden Bewegungsmelder bzw. eine zeitabhängige Beleuchtungssteuerung?
  • Wird in der Kantine ausreichend vegetarisches, saisonales und biologisches Essen serviert?
  • Gibt es bereits eine/n Zuständige/n für Energiebelange bzw. ein optimiertes Energiemanagementsystem?
  • Werden die Mitarbeiter/innen zu klimafreundlichen Verhalten motiviert und im nachhaltigen Umgang mit dem Arbeitsmaterial geschult?

Falls nicht: Machen Sie Ihre Vorgesetzten darauf aufmerksam und überlegen Sie sich gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen wie sie sich gemeinsam für mehr Klimaschutz am Arbeitsplatz engagieren können. Ein paar Vorschläge finden Sie bereits hier.

Die Treppe nehmen statt den Aufzug hält fit

Jede Fahrt mit dem Aufzug verbraucht Strom. Treppensteigen bringt den Kreislauf in Schwung – dann kann man sich nachher auch gleich besser konzentrieren. Außerdem braucht man nicht gleich ein schlechtes Gewissen haben, wenn man mal etwas weniger Sport betreibt.

 

Bitte Licht aus

Beim Verlassen von Nebenräumen wie Lager, Magazine und Toilette Licht abschalten nicht vergessen, soweit hier kein Bewegungsmelder oder eine zeitabhängige Beleuchtungssteuerung vorhanden ist. Fürs Büro gilt: Schalten Sie auch das Licht aus, wenn Sie für längere Zeit nicht an Ihrem Arbeitsplatz sind. Büromöbel fürchten sich nicht im Dunkeln ;-).

Türe und Fenster geschlossen lassen

Bei Räumen mit Lüftungs- bzw. Klimaanlage sollten die Fenster nicht lange geöffnet werden. Das gleiche gilt für Türen nach außen. Das Belüftungssystem wird ansonsten unterbrochen, und die Anlage läuft umsonst. Außerdem können so weder Heizung noch Kühlung den Raum entsprechend temperieren. 

 

Wenn möglich einen Arbeitsplatz in der Nähe wählen

Ein langer Arbeitsweg kostet nicht nur viel Zeit, Geld und Nerven, sondern belastet auch die Umwelt stärker, da man nicht mehr mit dem Rad oder zu Fuß in die Arbeit kommt und oft aus Zeitgründen sogar auf den PKW statt öffentlicher Verkehrsmittel zurückgegriffen wird. Wählen Sie deshalb wenn möglich einen Arbeitsplatz in Ihrer Nähe. Falls sie weit vom Arbeitsplatz entfernt wohnen, prüfen Sie ob es möglich ist, teilweise von zu Hause aus zu arbeiten.

 

Arbeitsweg per Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen

Fahrradfahren und zu Fuß gehen, sind nicht nur die gesündesten, sondern auch die klimafreundlichsten Fortbewegungsarten. Wer den Arbeitsweg aus eigener Kraft zurücklegt verbrennt bei einem Arbeitsweg von 10 Minuten pro Woche bis zu 1000 Kilokalorien aber kein unnötiges Benzin. In der Stadt ist das Fahrrad oft das schnellste Fortbewegungsmittel und hält fit. Die lästige Parkplatzsuche mit dem Auto entfällt.

Schon gewusst? Auch fürs Radfahren gibt es Kilometergeld! Für Dienstfahrten mit dem privaten Fahrrad oder E-Bike können 38 Cent pro Kilometer abgerechnet bzw. steuerlich geltend gemacht werden. Es besteht jedoch eine Begrenzung mit 570 Euro pro Jahr. Mehr dazu auf HELP.gv.at.

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