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CSDDD: Das EU-Lieferkettengesetz als Chance für eine zukunftsfähige Wirtschaft und einen lebenswerten Planeten
Globalisierte Lieferketten unter Druck
Höhere Einkaufspreise, Wartezeiten, Umsatzausfälle, zunehmender Planungsaufwand bis hin zum einem kompletten Produktions-Stopp und der Nicht-Erfüllung von Aufträgen sind Realität.
Neben geopolitischen Krisen und Marktdynamiken nehmen dabei vor allem Engpässe in Zusammenhang mit der Klima- und Biodiversitätskrise rasant zu. Produktionsausfälle aufgrund fehlender Ökosystemleistungen wie Wassermangel oder klimabedingter Wetterextreme sind keine Ausnahme mehr.
Transparente Lieferketten für faire, nachhaltige Wettbewerbsbedingungen
Ein wirksamer rechtlicher Rahmen kann die notwendige Transparenz und Verbindlichkeit schaffen, um diese unternehmerischen Risiken zu minimieren: Mit fairen Wettbewerbsbedingungen und einem wichtigen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft.
EU-Lieferkettengesetz: So profitiert Österreichs Wirtschaft
Ein wirksames EU-Lieferkettengesetz fördert klima- und umweltfreundliches Wirtschaften, sichert Lebensgrundlagen langfristig und bringt eine Investition in die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen mit sich.
Die österreichische Wirtschaft würde von fairen Wettbewerbsbedingungen und Risikominimierung profitieren und die Resilienz ihrer globalen Lieferketten erhöhen. Hier setzt das geplante europäische Lieferkettengesetz, die CSDDD, an, auf das sich im Dezember 2023 das EU-Parlament und der Europäische Rat geeinigt haben.
Nun ist die österreichische Regierung am Zug
Die Richtlinie muss effizient und wirksam umgesetzt werden und sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen, tatsächlich in die Pflicht genommen werden.
Aktuell sind die Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen wesentlich für massive CO2-Emissionen, gravierende Umweltprobleme und Menschenrechtsverletzungen weltweit verantwortlich.
Aus diesem Grund fordern, wir die österreichische Bundesregierung auf, die Richtlinie ambitioniert umzusetzen.
WWF Info:
Im Dezember 2023 haben sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf einen Kompromissvorschlag geeinigt.
Die Richtlinie wird in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht übersetzt und gilt dann auch für große Unternehmen in Österreich.
Fragen und Antworten zum EU-Lieferkettengesetz:
Welches Ziel verfolgt die CSDDD?
Das geplante europäische Lieferkettengesetz soll große Unternehmen in der EU verpflichten, mit den Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit achtsam umzugehen und die Einhaltung von, Klima- und Umweltschutz sowie Menschenrechten sicherzustellen.
Dafür baut die Richtlinie auf zwei Säulen auf:
- Sorgfaltspflichten
- Transitionspläne
Unternehmen müssten nicht nur transparenter werden, sondern auch Präventionsmaßnahmen treffen und für Handlungen Rechenschaft ablegen. Strategischer Klima- und Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschrechten würden zu einem fixen Bestandteil in allen Geschäftsbereichen.
Damit würde ein Schlüsselinstrument im Kampf gegen Klima- und Biodiversitätskrise und für eine resiliente, zukunftsfähige Wirtschaft geschaffen werden.
Welche Pflichten ergeben sich für Unternehmen aus der CSDDD?
Die Sorgfaltspflicht der großen Unternehmen würde Aktivitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette umfassen – von der Ressourcengewinnung bis zur Entsorgung. Das umschließt eigene Geschäftstätigkeiten, aber auch direkte und indirekte Zuliefernde. Damit würden Wirtschaftstreibende mit dem entsprechenden Umsatz beziehungsweise der entsprechenden Unternehmensgröße erstmals umfassend, in ihrem Kerngeschäft zum konkreten Handeln verpflichtet. Zentralen Treiber der Klima- und der Biodiversitätskrise würden direkt adressiert und wirksam minimiert.
Durch den begleitenden Einsatz von konkreten Transitionsplänen würden strategischer Klima- und Umweltschutz sowie die Einhaltung von Menschrechten zu einem fixen Bestandteil in allen Geschäftsbereichen werden. Große Unternehmen würden für eine nachhaltige Transformation Verantwortung übernehmen. Also nicht nur transparenter werden, sondern auch Präventionsmaßnahmen treffen und für Handlungen Rechenschaft ablegen.
Unternehmen, die diese Pflichten ungenügend umsetzen, hätten mit Sanktionen und rechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Welche Unternehmen wären von der CSDDD direkt betroffen?
Laut dem Kompromiss, der im Dezember 2023 erzielt wurde, gelten die Sorgfaltspflichten ab 2027 für Unternehmen mit einem Umsatz von 300 Mio. EUR und 1000 Mitarbeitenden. Ab 2028 werden auch Unternehmen mit 150 Mio. EUR Umsatz und 500 Mitarbeitenden erfasst. Spezielle Regeln gelten für Unternehmen, die in Sektoren operieren, in denen besonders große Auswirkungen auf Menschenrechte, Natur und Klima zu erwarten sind. Ab 2029 sind diese schon bei einem Umsatz von 40 Mio. € und 250 Mitarbeitenden erfasst.
Warum braucht die Wirtschaft ein starkes Lieferkettengesetz?
- schafft Versorgungssicherheit, Risikominimierung, Resilienz bei fragilen Lieferketten
- erleichtert die Umsetzung von Zielen und Pflichten im unternehmerischen Klima- und Biodiversitätsschutz
- fördert Chancen sowie Innovation und schafft damit faire Wettbewerbsbedingungen für nachhaltig agierende Unternehmen
- bringt mehr Klarheit für Wirtschaftstreibende bzgl. künftiger regulatorischer Vorgaben
- leistet wichtigen Beitrag zur Einhaltung der Klima- und Biodiversitätsziele zur Sicherstellung einer lebenswerten Zukunft
Neben den steigenden Risiken aufgrund fragiler Lieferkette, werden bereits jetzt Wirtschaftstreibende von einzelnen nationalen Gesetzgebungen, dem Finanzmarkt, freiwilligen Brancheninitiativen sowie dem Wettbewerb und Kund:innen immer häufiger aufgefordert, ihre Lieferkette aktiv in Zielsetzungen einzubinden.
In einem wirksam umgesetzten Lieferketten-Gesetz würden sich auch zahlreiche Aspekte aus anderen Bereichen des unternehmerischen Klima- und Biodiversitätsschutz sowie regulatorischen Offenlegungspflichten widerspiegeln bzw. weiter verdichten. Die Umsetzung der Anforderungen, die an Unternehmen aus diesen Bereichen gestellt werden, würde sich für Unternehmen maßgeblich erleichtern.
Warum reichen bisher freiwillige Initiativen nicht aus?
Lange Lieferketten sind Teil der globalisierten Wirtschaft . Aktuell sind die Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen wesentlich für massive CO2-Emissionen, gravierende Umweltprobleme und Menschenrechtsverletzungen weltweit verantwortlich. Vor allem die Lieferketten der Lebensmittelindustrie sowie die der Branchen Infrastruktur, Mobilität, Energie und der Modeindustrie produzieren enorme CO2-Emissionen und erhöhen gleichzeitig den Druck auf die Biodiversität. Denn durch den Abbau und die intensive Nutzung von Ressourcen, Landnutzungsänderungen und Umweltverschmutzungen schwindet die biologische Vielfalt weltweit in nie dagewesenem Ausmaß.
Die EU hat beim Thema Biodiversitäts- und Klimaschutz in der Wertschöpfungskette bisher vor allem auf Pflichten für mehr Transparenz gesetzt. Ein Beispiel dafür ist die EU-Taxonomie-Verordnung, die Finanzdienstleister dazu verpflichtet, Nachhaltigkeit offenzulegen, sie aber nicht verpflichtet, nachhaltige Aktivitäten auszuweiten. Die Klima- und Biodiversitätskrise und ihre Auswirkungen erfordern eine rasche Umsetzung von konkreten Maßnahmen. Gemessen an der Dringlichkeit dieser Maßnahmen reichen einzelne, freiwillige Initiativen jedoch nicht aus.
Wann würde die Richtlinie in Österreich umgesetzt?
Nach einem Beschluss der CSDDD auf Ebene der Europäischen Union, hat die österreichische Bundesregierung – je nach Umsetzungsfrist – 2 oder 3 Jahre Zeit, um die Richtlinie umzusetzen.
Was sind die nächsten Schritte?
Im Dezember 2023 haben sich das EU-Parlament und der Europäische Rat auf einen Kompromissvorschlag geeinigt. Die Richtlinie wird in den nächsten zwei Jahren in nationales Recht übersetzt und gilt ab 2028 schrittweise dann auch für große Unternehmen in Österreich.