© Sebastian Froehlich
CSRD: Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive erfolgreich bewältigen
Der WWF Quick-Guide für Unternehmen
Eine europäische Wirtschaft, in der Unternehmen auch in Zukunft erfolgreich und wettbewerbsfähig agieren können, muss aktiv gegen die Klima- und Biodiversitätskrise vorgehen. Dies gelingt durch Sofort-Maßnahmen, um gesetzte Nachhaltigkeitsziele noch zu erreichen. Nur so können die benötigte Stabilität und Resilienz für unternehmerisches Handeln im EU-Raum in den nächsten Jahrzehnten sichergestellt und Schäden strukturell vermieden werden.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive – kurz CSRD – ist ein zentraler Baustein, um europäische Unternehmen auf kommende Herausforderungen vorzubereiten und auf Kurs zu bringen.
CSRD tritt 2024 in Kraft
Die Vorgaben der Richtlinie sind ab 2024 europaweit anzuwenden und erweitern umfangreich die Berichtspflichten von größeren Unternehmen in der EU. Dadurch entsteht ein klarer Rahmen, um die Offenlegung von Nachhaltigkeitsdaten von Wirtschaftstreibenden künftig vergleichbar, relevant und zuverlässig zu machen.
Transformation beschleunigen
Interessengruppen wie Investor:innen, politischen Entscheidungsträger:innen, aber auch Verbraucher:innen, wird es erleichtert, die ökologischen und sozialen Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten zu bewerten sowie gleichzeitig den Einfluss von Klima- und Biodiversitätskrise auf die finanzielle Performance eines Unternehmens zu verstehen.
Richtig von neuer Informationspflichten profitieren
Für eine Vielzahl von Unternehmen bedeutet die CSRD im ersten Schritt eine Anpassung der Berichterstattung an die neuen Anforderungen. Wie bereits bei der EU-Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten, gewinnt allen voran die Wechselwirkung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen an Bedeutung. Dabei steht bei der Anwendung der CSRD eine umfassende Wesentlichkeitsanalyse im Mittelpunkt der Aufgaben.
Neuer Guide unterstützt Wirtschaftstreibende
Worauf Unternehmen bei der Umsetzung der CSRD- Wesentlichkeitsanalyse achten sollten, um ihre Ziele im strategischen Klima- und Biodiversitätsschutz voranzutreiben, zeigt der neue WWF CSRD Guide, welcher in Zusammenarbeit mit der TU Wien erstellt wurde.
Kein NaBeG: Aktuelle Rechtsunsicherheit aufgrund fehlendem Gesetz
Die CSRD hätte bis zum 6. Juli 2024 in österreichisches Recht übernommen werden müssen. Bis dato fehlt jedoch der Beschluss des angekündigten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG), das die CSRD in nationales Recht umsetzen sollte. Das stellt österreichische Unternehmen vor große Rechtsunsicherheiten.
Unternehmen müssen ihre Bemühungen unverändert fortführen
In einer aktuellen Analyse des WWF Österreich gemeinsam mit Dr. Josef Baumüller von der TU Wien wurden mögliche Szenarien und rechtliche Eventualitäten in Zusammenhang mit der fehlenden CSRD-Übernahme erarbeitet.
Es besteht die Möglichkeit, dass entweder die nationale Umsetzung noch dieses Jahr folgt oder die CSRD direkt wirken kann. CSRD-Umsetzungsprojekte jetzt zu stoppen oder zu verzögern birgt demnach erhebliche Compliance-Risiken.
Nachhaltigkeitsberichte sollten daher wie geplant nach CSRD-Vorgaben erstellt werden.
WWF Info
Die CSRD verpflichtet Unternehmen in der EU zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsperfomance, um die europäische Wirtschaft für die Zukunft zu wappnen und die Klima- und Biodiversitätskrise zu bekämpfen.
Diese Offenlegung führt zu einer Verstärkung von klima- und umweltfreundlichen Praktiken und reduziert Greenwashing. Eine Ausgangsbasis wird geschaffen, um den grundlegenden Wandel zu einer nachhaltigeren, europäischen Wirtschaft zu beschleunigen.
Fragen und Antworten zur EU-CSRD finden Sie hier:
Was ist die CSRD und welche Ziele werden verfolgt?
CSRD ist die Abkürzung der EU-Gesetzgebung zur Corporate Sustainability Reporting Directive.
Die Richtlinie dient der Nachhaltigkeitsberichterstattung bestimmter Unternehmen und:
- schafft einen klaren, verpflichteten Rahmen für eine effizientere Offenlegung der Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens
- verankert Nachhaltigkeits- und Finanz-Berichterstattung auf Augenhöhe
- verbessert den Zugang zu ökologischen und sozialen, vergleichbaren Informationen
- beschleunigt die Transformation hin zu einer klima- und umweltfreundlichen Zukunft
- ist Kernstück für ein nachhaltiges, zukunftsfähiges EU-Wirtschaftssystem (Green Deal)
- erhöht Wettbewerbsvorteile für nachhaltig agierende Unternehmen
Für wen ist die CSRD relevant?
Berichten müssen Kapitalgesellschaften (v.a. AG und GmbH), wenn zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt werden:
- Eine Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse von mehr als 50 Millionen Euro
- Mehr als 250 Beschäftigte
Aber auch für große Konzerne, börsennotierte KMU oder für zahlreiche Unternehmen des Finanzsektors sind diese Berichtspflichten zu beachten.
Relevant ist die CSRD-Berichterstattung vor allem für all jene Personengruppen, die wissen wollen, wo ein Unternehmen in Sachen Nachhaltigkeit steht. Bisher waren Investierende, Zivilgesellschaft, politische Entscheidungsträger:innen und sogar Beschäftigte eines Unternehmens selbst auf freiwillige Angaben und Medienberichte angewiesen.
Durch die neu gewonnenen Einblicke und Bewertungsmöglichkeiten aufgrund der Berichtspflichten, werden langfristig klima- und umweltfreundliche Geschäftspraktiken und der Wandel hin zu einem zukunftsfähigen Wirtschaftssystem vorangetrieben.
Was ist neu an der Berichterstattung in Rahmen der CSRD?
Inhaltlich sind die zu berichtenden Themen keine Innovation. Emissionen, Gender Pay Gap, Ökosystemleistungen etc. sind keine Unbekannten in der Welt der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Innovation liegt vielmehr in der Verbindlichkeit und Standardisierung der Angaben. Diese Aspekte finden sich in Details, wie der Forderung, Natur als stiller Interessenträger zu berücksichtigen.
Anspruchsgruppen von A wie Angestellten bis Z wie Zivilgesellschaft können sich mit nach den neuen Standards ein besseres Bild eines Unternehmens machen. Sie sehen, ob ein Unternehmen auch in einer sich wandelnden Welt bestehen und Verantwortung für die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit übernehmen kann und will.
Was versteht man unter „Doppelte Wesentlichkeit“?
Die Berichterstattung gem. CSRD beruht auf der Durchführung einer Wesentlichkeitsanalyse nach dem Prinzip der Doppelten Wesentlichkeit:
- Inside-Out: Einerseits werden die positiven und negativen Auswirkungen der Geschäftsbereiche auf den Planeten betrachtet. Beispielsweise Beiträge zur Verlangsamung der Klimakrise.
- Outside-In: Andererseits werde die Risiken und Chancen, welche von außen auf ein Unternehmen aufgrund der Veränderungen des Planeten einschlagen, abgebildet. Beispielsweise erhöhter Investitionsbedarf aufgrund klimabedingter Veränderungen.
Ob ein Sachverhalt wesentlich einzustufen ist oder nicht, hängt davon ab, ob dieser bei der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entweder aus finanzieller Perspektive eine zentrale Rolle spielt oder ob dieser mit signifikanten Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt einhergeht. Für eine belastbare Wesentlichkeitsanalyse müssen Unternehmen daher allen relevanten Stakeholdergruppen, auch sogenannte stille Stakeholder (z.B. die Natur), aktiv in Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen einzubinden..
Worauf werden Interessierte Beobachtende besonders achten?
Die EU lässt den Unternehmen relativ viele Freiheiten, über welche Themen konkret berichtet wird. Selbst das Kapitel zur Klimakrise steht unter einem sogenannten Wesentlichkeitsvorbehalt.
Das heißt ein Unternehmen könnte auch angeben, die Klimakrise wäre im Rahmen der Geschäftstätigkeit nicht wichtig genug, um darüber zu berichten.
In Anbetracht der weitereichenden Konsequenzen der Erderhitzung wäre dies jedoch grob fahrlässig.
Bei der Bewertung der Nachhaltigkeitsperformance eines Unternehmens müssen Stakeholder daher nicht nur darauf achten, was in den Bericht Aufnahme findet, sondern auch welche Themenkomplexe weggelassen werden.
Ein weiterer entscheidender Punkt, um die Qualität der berichteten Nachhaltigkeit zu bewerten, ist die Ausrichtung der offengelegten Daten in die Zukunft. Wichtig ist, dass nicht nur trocken der Status Quo beschrieben wird, sondern auch künftige Pläne offenlegt werden, wie es z.B. Emissionen, Bodenversiegelung und Wasserverbrauch reduzieren oder die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette.
Personen, welche sich Überblick über ein Unternehmen verschaffen wollen, können auch Plattformen wie https://reports.chatclimate.ai, die von den Universitäten Zürich und Oxford entwickelt wurde, zu Hilfe nehmen. Dort werden Detail-Informationen zu Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen gesammelt.
Gibt es einen Standard nachdem die Berichterstattung erfolgen soll?
Um die Vergleichbarkeit der offengelegten Informationen zu erhöhen, hat die EU verpflichtend anzuwendende Berichterstattungsstandards geschaffen, welche von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) erarbeitet werden: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS).
Spielen wissenschaftsbasierte Klimaziele eine Rolle?
Eine Erklärung der Kompatibilität des Geschäftsmodells mit dem 1,5°C Ziel des Pariser-Klimaabkommen erleichtert die wirksame Umsetzung der CSRD. Dafür sollten wissenschaftsbasierte Ziele und Maßnahmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsbelange definiert werden. Weitere Informationen: wwf.at/netzero
Ab wann muss die CSRD angewendet werden?
Die Einführung erfolgt gestaffelt:
- Sehr große Unternehmen müssen 2024 beginnen Informationen zu sammeln und ab dem Jahr 2025 die erweiterten Informationspflichten erfüllen.
- Die meisten Unternehmen berichten dann ab dem Jahr 2026.
Beeinflusst das fehlende Nachhaltigkeitsberichtsgesetz die CSRD-Anwendung?
Trotz dem zurzeit fehlenden Beschluss des angekündigten Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) in Österreich, empfiehlt der WWF Unternehmen ihre Bemühungen zur Umsetzung der CSRD unverändert fortzuführen.
Es besteht die Möglichkeit, dass entweder die nationale Umsetzung noch dieses Jahr folgt bzw. die CSRD sogar direkt wirkt. CSRD-Umsetzungsprojekte jetzt zu stoppen oder zu verzögern birgt demnach erhebliche Compliance-Risiken. Berichte sollten daher wie geplant nach CSRD-Vorgaben erstellt werden.
Eine aktuelle WWF Stellungnahme, welche in Zusammenarbeit mit der TU Wien entstanden ist, liefert Wirtschaftstreibenden einen umfassenden Überblick zu möglichen Szenarien und rechtlichen Eventualitäten in Zusammenhang mit der fehlenden CSRD-Übernahme in Österreich.
Erfahren Sie hier mehr: WWF Stellungnahme zur fehlenden nationalen Rechtsumsetzung der CSRD (pdf)