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COP16, GBF und CBD? Wir erklären das Wichtigste zur Weltnaturkonferenz
Von 21. Oktober bis 1. November 2024 findet die 16. Weltnaturkonferenz (CBD COP16) statt. Dafür treffen sich die Mitgliedstaaten des UN-Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity – CBD) im kolumbianischen Cali. Schon seit den 1990er Jahren gibt es dieses Abkommen. Wir haben für dich zusammengefasst, was hinter diesen Schlagworten steckt und was du über die heurige Weltnaturkonferenz wissen musst.
Was ist das UN-Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (CBD)?
Im Jahr 1992 kam es auf der UN-Weltkonferenz in Rio de Janeiro zu einem historischen Moment: Die Mitgliedstaaten verabschiedeten das Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Bis heute ist es das wichtigste Abkommen für die Biodiversität und das erste internationale Regelwerk, das alles Lebendige in unserer Umwelt schützt und dies mit der nachhaltigen Nutzung biologischer Ressourcen verbindet. Dazu gehören also Tiere, Pflanzen, aber auch Ökosysteme.
Die CBD berücksichtigt die biologische Vielfalt in allen Lebens-, Wirtschafts- und Nutzungsbereichen des Menschen. Sie verfolgt drei große Hauptziele:
- Den Erhalt der Biodiversität: Die Vielfalt von Tierarten, Pflanzenarten, Lebensräumen und aller Gene muss unbedingt geschützt werden.
- Die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen in unserer Umwelt: So müssen etwa Wälder, Flüsse und Pflanzen so genutzt werden, dass sie auch für zukünftige Generationen bestehen bleiben.
- Die gerechte Aufteilung von Gewinnen: Wenn die Ressourcen des Planeten genutzt werden, sollen nicht nur einige wenige von den Vorteilen profitieren.
Das Abkommen ist völkerrechtlich verbindlich, die Mitgliedstaaten sind zur Umsetzung verpflichtet, können aber nicht gezwungen werden.
Was ist die UN-Weltnaturkonferenz (COP)?
Die erste UN-Weltnaturkonferenz, also die COP1, fand 1994 auf den Bahamas statt. Die Mitgliedstaaten treffen sich alle zwei Jahre, um den Schutz der Biodiversität auf unserem Planeten zu besprechen.
Die letzte Weltnaturkonferenz (COP15) hat sich auf ein neues globales Abkommen für die biologische Vielfalt geeinigt. In den wesentlichen Punkten haben die Mitgliedstaaten gute Vereinbarungen getroffen. Trotzdem ist das Abkommen noch lückenhaft und hat ein paar Schwächen. Bei der COP16 in diesem Jahr soll es um die Umsetzung dieses Weltnaturabkommens gehen.
Was ist das Weltnaturabkommen (GBF)?
Das Weltnaturabkommen oder auch Globale Biodiversitätsabkommen (GBF) setzt messbare Ziele bis 2030 fest, um die Ursachen des Artensterbens und des Verlusts der biologischen Vielfalt zu bekämpfen. So haben die Mitgliedstaaten darin festgeschrieben, dass das Artensterben bis 2030 aufgehalten und eine Trendumkehr eingeleitet werden muss. Auch die Forderung, dass 30% der Landes- und Meeresfläche auf der Welt unter Schutz gestellt wird, wurde vereinbart.
Das neue Abkommen ist die Chance, einen globalen Naturschutz-Pakt nach dem Vorbild des Pariser Klimaabkommens mit konkreten und messbaren Zielen zu vereinbaren, um das dramatische Artensterben zu stoppen. Es könnte sowohl die direkten als auch die indirekten Ursachen des Naturverlustes bekämpfen. Um das notwendige Ambitionsniveau zu erreichen, ist aber Engagement auf höchster politischer Ebene unerlässlich.
Was fordert der WWF?
Bei der COP16 geht es nun um die nationale Umsetzung, die konkretisiert werden muss. Um eine ambitionierte Umsetzung sicherzustellen, werden die nationalen Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne überprüft. Die derzeitige österreichische Biodiversitätsstrategie 2030+ reicht nicht aus, um die Ziele des Abkommens zu erreichen.
Der WWF fordert von der österreichischen Bundesregierung insbesondere einen konkretisierten Aktionsplan zur Verankerung der rechtlich und fachlich vorgegebenen Schwerpunkte mit Terminisierung, Finanzierung und Zuständigkeiten. Österreichs Aktionsplan muss folgende Punkte umfassen:
- Renaturierung:
Geschädigte Ökosysteme müssen durch Renaturierungen verbessert und wiederhergestellt werden. Mit dem EU-Renaturierungsgesetz liegt bereits das zentrale rechtliche Instrument zur Erreichung des Renaturierungszieles des Weltnaturabkommens vor. Die Bundesregierung muss daher die Ziele des EU-Renaturierungsgesetzes rasch umsetzen. Demnach müssen bis 2030 auf mindestens 20% der EU-Landes- und Meeresflächen Wiederherstellungsmaßnahmen in Kraft sein. Österreich muss hier seinen fairen Beitrag leisten. Hierzulande ist der Handlungsbedarf besonders groß, weil derzeit über 80% der FFH-geschützten Arten und Lebensraumtypen in keinem günstigen Erhaltungszustand sind. Prioritär saniert werden sollten klimarelevante Ökosysteme wie zum Beispiel Wälder, Moore, Flüsse und andere Feuchtgebiete.
- Biodiversitäts-Milliarde bereitstellen
Die Umsetzung des Biodiversitätsschutzes ist seit Jahrzehnten massiv unterfinanziert. Daher sollte der nationale Biodiversitätsfonds auf eine Milliarde Euro aufgestockt werden. Gefördert werden sollten großflächige Revitalisierungs- und Renaturierungsprojekte, neue hochrangige Schutzgebiete sowie primär langfristig wirksame Projekte zur Flächensicherung, im Schutzgebietsmanagement und für bundesweite Artenschutz-Programme. Allein schon durch die Ökosystemleistungen, die der Gesellschaft somit (wieder) zur Verfügung stehen, zahlen sich diese Investitionen mehrfach aus.
- Schutzgebiete ausweiten
Zur Erreichung der Ziele des Weltnaturabkommens eignet sich die EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Bis 2030 sollen demnach 30% der Landfläche durch Schutzgebiete wirksam geschützt sein. Ein Drittel davon – also 10% – soll einen strengen Schutz erhalten. Deshalb muss die Politik neue Schutzgebiete verordnen sowie bestehende Schutzgebiete ausweiten und verbessern. Rechtsverbindlich geschützt werden sollten vor allem die letzten weitgehend unerschlossenen Naturräume, die sich vor allem in alpinen Hochlagen befinden. Zahlreiche Pilotprojekte zeigen, wie von einer gesunden grünen Infrastruktur sowohl die Natur als auch die Menschen profitieren.
- Bodenschutz-Vertrag abschließen
Aufgrund schlechter Gesetze ohne verbindliche Ziele liegt der Bodenverbrauch weit über allen Nachhaltigkeitszielen. Daher müssen Bund, Länder und Gemeinden in einem eigenen Bodenschutz-Vertrag wirksame Maßnahmen gegen den Flächenfraß vereinbaren. Bis 2030 sollte der Bodenverbrauch um 90% auf maximal einen Hektar pro Tag reduziert werden. Für eine wirksame Umsetzung sollte ein Bundes-Bodenschutz-Gesetz übergeordnete Regeln und Grundsätze für eine sparsame und naturverträgliche Raumplanung verankern. Gesunde Böden dienen als Lebensraum, Schadstofffilter, Klimaanlage, Wasserspeicher, Kohlenstoffsenke und Lieferanten für Nahrungs- und Futtermittel.
- Ambitionierte Beiträge zum globalen Naturschutzfonds
Österreich hat zusammen mit den anderen EU-Staaten das Weltnaturabkommen von Montreal unterzeichnet und ist zusätzlich der Allianz für Biodiversität beigetreten, um sich für den Erhalt der biologischen Vielfalt einzusetzen. Während jedoch das Vereinigte Königreich, Kanada, Deutschland und Spanien bereits 2023 über 200 Millionen US-Dollar in den Fonds eingezahlt und Neuseeland, Kenia sowie Luxemburg für 2024 Einzahlungen angekündigt haben, hat sich Österreich noch nicht am Fonds beteiligt. Im Sinne der internationalen Reputation und Glaubwürdigkeit ist es daher unerlässlich, dass Österreich, als eines der wohlhabendsten Länder der Welt, einen angemessenen Beitrag zum globalen Naturschutzfonds leistet.
Zahlen & Fakten
- Die COP16 findet von 21. Oktober bis 1. November im kolumbianischen Cali statt.
- Heuer wird die Umsetzung eines globalen Abkommens zum Erhalt der weltweiten Natur vereinbart.
- Das Weltnaturabkommen setzt messbare Ziele bis 2030 fest, um die Ursachen des Artensterbens und des Verlusts der biologischen Vielfalt zu bekämpfen.