Das WWF Bundesländerbarometer 2024
So steht es um den Schutz von Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf in Österreich
Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf, die österreichischen „WWF Big 5“, haben eines gemeinsam: jahrelange Verfolgung und Bejagung durch den Menschen führten dazu, dass sie in Österreich nicht mehr oder nur noch in geringen Zahlen vorkamen. Nun kehren diese Arten wieder nach Österreich zurück. Das ist aus ökologischer Sicht eine enorme Bereicherung, doch die Rückkehr dieser Arten führt auch zu Konflikten. Denn durch ihr natürliches Verhalten stehen diese Arten oft in Konkurrenz zu anderen Nutzungsinteressen der Gesellschaft, wie Jagd, Landwirtschaft, Fischerei oder Wasserbau.
Strenge EU-Gesetze wie die Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie schützen Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf. Alle österreichischen Bundesländer – in Österreich sind sie für Natur- und Artenschutz zuständig – sind verpflichtet diese Richtlinien umzusetzen. Ziel ist es, die Arten, die unter diese Richtlinien fallen, in einen „günstigen Erhaltungszustand“ zu bringen bzw. in ihrem Bestand dauerhaft zu erhalten. Das bedeutet, Österreichs Bundesländer müssen dafür sorgen, dass sich die Arten erholen, in ihr ursprüngliches Verbreitungsgebiet zurückkehren können und hier ein langfristiges Überleben gesichert ist.
Um langfristig ein friedliches Zusammenleben zwischen Mensch und Tier zu ermöglichen, braucht es ein passendes Management. Wie gut es um das Management und den Schutz der „WWF Big 5“ in Österreich steht, untersuchte der WWF Österreich nun bereits zum dritten Mal auf Basis festgelegter Kriterien. Die Ergebnisse sind im sogenannten WWF Bundesländerbarometer zusammengefasst.
Zahlen & Fakten
- Das Management bedrohter Arten ist wichtig, um ein friedliches Zusammenleben für Mensch und Tier zu sichern, denn es kann Konflikte minimieren. Dafür braucht es aber auch politischen Willen, ausreichend Personal in den Behörden und entsprechende finanzielle Mittel.
- Stand 2024 ist nur das Seeadler-Management als gut zu bewerten.
- Luchs und Wolf werden zumindest teilweise gut gemanaged und erhalten meist eine gelbe Bewertung.
- Das Management von Biber und Fischotter wird teilweise oder mangelhaft umgesetzt.
- Im Vergleich zu 2022 gibt es zwar in vielen Teilbereichen des Arten-Managements Verbesserungen. Dem positiven Trend stehen aber auch zahlreiche Ausnahmegenehmigungen zur Tötung von Biber, Fischotter und Wolf gegenüber.
frühere Bundesländerbarometer
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Das sind die Ergebnisse des WWF Bundesländerbarometers 2024
Das aktuelle Management und der Schutz von Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf wurden anhand von sechs Elementen beurteilt. Hierzu wurde im Vorfeld eine Recherche durchgeführt und die Ergebnisse durch Interviews mit den jeweiligen Behördenvertreter:innen ergänzt. Die Ergebnisse wurden in einem vierstufigen Ampelsystem visualisiert: gute Umsetzung (grün), teilweise Umsetzung (gelb), mangelhafte Umsetzung (orange) und schlechte Umsetzung (rot).
Das Ergebnis: In allen Bundesländern gibt es nach wie vor erhebliche Defizite im Umgang mit Fischotter, Biber, Luchs und Wolf. Im Vergleich zu 2022 gab es zwar einige Verbesserungen, diesen stehen allerdings zahlreiche, nicht rechtskonforme Ausnahmen vom strengen Schutz gegenüber.
Allein das Seeadler Management weist in vier Bundesländern eine gute (grün) Umsetzung auf. Dem gegenüber stehen jedoch 31 der insgesamt 35 Bewertungen, die die Umsetzung des Arten-Managements von Biber, Fischotter, Luchs und Wolf als teilweise (gelb) oder mangelhaft (orange) einstufen. Im Vergleich zum letzten Bundesländerbarometer gibt es aber keine schlechte (rote) Einstufung mehr.
So steht es um den Schutz des Bibers in Österreich
Der Biber ist die einzige Art, die in allen 9 Bundesländern beurteilt wurde. In sechs Bundesländern – Burgenland, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, Steiermark und Wien – entspricht das bestehende Management teilweise (gelb) den Anforderungen an ein effektives und effizientes Biber-Management. In Niederösterreich, Kärnten und Tirol ist das Biber-Management als mangelhaft (orange) beurteilt. In keinem Bundesland wurde insgesamt ein gutes (grün) Management festgestellt.
In einzelnen Teilbereichen weisen die Bundesländer aber eine gute (grün) Umsetzung des Managements auf, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Biber
1. Präventionsmaßnahmen
Außer in Kärnten gibt es inzwischen in jedem Bundesland Maßnahmen zur Vorbeugung von Biber-Schäden, z.B. Zäunungen. In Oberösterreich und der Steiermark werden zusätzlich Uferstreifen angekauft, um dem Biber einen ungestörten Lebensraum zu bieten. Außerdem gibt es in Oberösterreich eine Habitatprämie. Sie entschädigt die Mehrkosten durch die Anwesenheit des Bibers finanziell. Im Burgenland werden ehrenamtliche Helfer ausgebildet, die die Bevölkerung landesweit informieren und Lösungen vermitteln sollen, zum Beispiel bei einfachen Konfliktfällen.
2. Managementpläne & Artenschutzprogramme
Als erstes Bundesland kann die Steiermark eine Biberstrategie vorweisen. Zusätzlich läuft von 2022 bis 2024 ein Projekt zur Auswertung des aktuellen Bibermanagements.
Negativbeispiele Biber
1. Keine Kompensationsmaßnahmen
Nicht in allen Bundesländern werden Schäden abgegolten, die Biber verursacht haben. Dabei wäre das extrem wichtig um ein friedliches Zusammenleben zu fördern. Denn bevor Abschüsse überhaupt in Betracht gezogen werden, müssen erst gelindere Mittel wie Entschädigungen ausgeschöpft werden.
2. Biber-Eingriffe in Niederösterreich & Kärnten
Seit 2016 dürfen in Niederösterreich Biberdämme zerstört und Biber getötet werden. Auch in Kärnten ist seit 2021 eine derartige Verordnung in Kraft. Bevor Biber getötet werden, müssen aber alle gelinderen Mittel ausgeschöpft werden. Zu diesen Maßnahmen zählen etwa die Vorbeugung von Schäden und Entschädigungszahlungen wenn diese doch entstehen.
3. Fehlende Managementpläne
In 7 von 9 Bundesländern gibt es keinen adäquaten Biber Managementplan oder ein langfristiges Artenschutzkonzept. Die Steiermark und Oberösterreich bilden hier die Ausnahme.
So steht es um den Schutz des Fischotters in Österreich
Der Fischotter wurde nur in acht Bundesländern bewertet, da er in Vorarlberg bislang nur als Durchzügler vorkommt. In fünf von acht Bundesländern – im Burgenland, Oberösterreich, Niederösterreich, Tirol und der Steiermark – wird der Schutz und das Management des Fischotters teilweise (gelb) umgesetzt. In Kärnten, Salzburg und Wien ist das Management mangelhaft (orange). Keines der Bundesländer wurde mit einer guten (grün) Umsetzung bewertet.
In einzelnen Teilbereichen weisen die Bundesländer eine gute (grün) Umsetzung des Fischotter-Managements auf, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Fischotter
1. Umgang mit dem Fischotter in Wien
In Wien wurde kürzlich erhoben wie groß der Fischotterbestand in der Stadt tatsächlich ist. Der Fischotter wird als willkommenes Wildtier gesehen.
2. Präventionsmaßnahmen
In vielen Bundesländern stehen finanzielle Mittel für Präventionsmaßnahmen bereit. Im Burgenland gibt es eine Naturteichförderung und ausreichend Informationen auf der Webseite. Bei Fragen zur richtigen Maßnahmen-Wahl hilft der Fischotter-Ombudsmann. In der Steiermark gibt es sogar Förderungen für die Instandhaltung bestehender Zäune. In Niederösterreich stehen online z.B. unter anderem Beratungsvideos zu Zäunungen zur Verfügung.
Negativbeispiele Fischotter
1. Fehlende Kompensationsmaßnahmen
Im Burgenland, Oberösterreich und der Steiermark gibt es keine Ausgleichszahlungen, wenn der Fischotter Schäden verursacht. Das wäre jedoch eine wichtige Maßnahme, die die Akzeptanz des Fischotters in der Bevölkerung steigern könnte.
2. Ausnahmen vom strengen Schutz
In fünf Bundesländern – Niederösterreich, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg und der Steiermark dürfen Fischotter per Verordnungen getötet werden. Diese sind nicht rechtskonform, da sie keine Einzelfallprüfung vorsehen. Das wäre aber gemäß FFH Richtlinie Vorschrift. Drei dieser Verordnungen erlauben sogar Tötungen an Fließgewässern – obwohl hier jegliche wissenschaftliche Grundlage für derartige Ausnahmen fehlt. Zudem werden die Auswirkungen dieser Entnahmen nicht ausreichend überwacht.
3. Fehlende Managementpläne
In Kärnten, Burgenland, Salzburg, Tirol und Wien gibt es keinen Fischotter-Managementplan und kein Artenschutzprogramm. Oberösterreich, Niederösterreich und die Steiermark verfügen zwar über einen Managementplan, befolgen diesen jedoch nur teilweise oder widersprechen diesem in ihrer Herangehensweise an das Fischotter-Management.
So steht es um den Schutz des Luchs in Österreich
Der Luchs wurde wie auch im letzten Bundesländerbarometer 2022 in sechs Bundesländern bewertet. Das Burgenland, Salzburg und Wien wurden nicht bewertet, da Luchse hier derzeit nicht vorkommen. Die Ausbreitung des Luchses erfolgt momentan nur in Westösterreich, in anderen Regionen geht die Anzahl der Luchse sogar zurück und es droht erneut ein regionales Aussterben. In Niederösterreich, Oberösterreich, der Steiermark, Vorarlberg und Tirol wird der Schutz und das Management des Luchses teilweise umgesetzt (gelb). In Kärnten wurde das Management seit Beginn der Erhebungen (2019) als mangelhaft (orange) beurteilt.
Auch wenn kein Bundesland eine gute Umsetzung (grün) aufweist, wurden Teilbereiche des Luchs-Managements, in manchen Bundesländern als gut bewertet, wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Luchs
1. Info zu aktueller Situation & Verbreitung
In Oberösterreich wird in ausgewählten Gebieten ein aktives Luchsmonitoring betrieben. Die Ergebnisse erscheinen jährlich in einem Bericht. Die Methodik ist hierbei international vergleichbar. Weiters gibt es Karten über die Luchsverbreitung in ganz Österreich beim Österreichzentrum Bär Wolf Luchs ersichtlich. Auch in Niederösterreich, der Steiermark und Vorarlberg wurde seit der letzten Erhebung das Monitoring verbessert. Sie versuchen nun in Schwerpunktregionen aktiv Luchse mit Fotofallen und Genproben nachzuweisen.
2. Partizipation & Kommunikation Oberösterreich
In Oberösterreich gibt es nach wie vor einen guten Austausch zum Luchs-Management. Es finden regelmäßige Treffen der Bezirksnaturschutzbeauftragten und Luchs-Expert:innen in Österreich und Tschechien statt. Auch im Rahmen des LUKA-Arbeitskreises (Luchs Kalkalpen) gibt es regelmäßige Treffen.
3. Kompensation
In Niederösterreich, Kärnten, Tirol und Vorarlberg gibt es die Möglichkeit, im Fall eines Risses eine Entschädigung zu beantragen. In diesen Bundesländern gibt es Ansprechpersonen bei der zuständigen Behörde der Landesregierung, die Anfragen bearbeiten können. Abläufe und Kostensätze sind in der Regel über die entsprechenden Websites zugänglich.
Negativbeispiele Luchs
1. Managementpläne & Artenschutzprogramme
In den bewerteten Bundesländern fehlen jeweils ein adäquater Managementplan sowie ein Artenschutzprogramm für den Luchs. Beide Maßnahmen wären jedoch dringend nötig, denn die Luchsvorkommen stagnieren momentan auf sehr niedrigem Niveau bzw. droht in bestimmten Regionen sogar ein zweites Aussterben. Hier müssen weitere Schritte gesetzt werden, um das Vorkommen des Luchses in Österreich langfristig zu sichern.
So steht es um den Schutz des Seeadlers in Österreich
Der Seeadler wurde in den vier Bundesländern bewertet, in denen auch Brutpaare ansässig sind. In diesen Bundesländern – im Burgenland, in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark – gibt es wie auch im letzten Bundesländerbarometer aus dem Jahr 2022 eine gute (grün) Umsetzung des Seeadler-Managements. Das bedeutet auch: Der Seeadler ist die einzige der fünf Arten, für die die Gesamtbewertung des Managements zumindest den Schwellenwert für ein gutes (grün) Management erreicht hat.
Bei der Betrachtung der Teilelemente zeigt sich, dass die Umsetzung in Teilbereichen zumindest als teilweise (gelb), oft aber auch als gut (grün) eingestuft wurde. Einer der Gründe dafür ist, dass der Seeadler-Bestand in Österreich mit etwa 70 Brutpaaren örtlich gut abgegrenzt ist, was das Management erleichtert.
Positivbeispiele Seeadler
1. Infos zu aktueller Situation & Verbreitung der Art
Alle Bundesländer haben ein gutes Seeadler-Monitoring, also ein gutes Bild vom Seeadlerbestand in ihrem Land. Das Wissen und die Dokumentation der Horststandorte dient als Grundlage, um die Elterntiere sowie den Nachwuchs vor Störungen und anderen Gefahren zu schützen.
2. Partizipation und Kommunikation
In allen beurteilten Bundesländern gibt es eine starke Einbindung verschiedener Interessensgruppen. Das liegt auch daran, dass im Zuge langjähriger Projektarbeit gute Strukturen und Prozesse aufgebaut werden konnten.
Negativbeispiele Seeadler
So steht es um den Schutz des Wolfs in Österreich
Der Wolf wurde bis auf Wien in allen Bundesländern bewertet. In Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Burgenland, Salzburg, Vorarlberg und Tirol wird der Schutz und das Management des Wolfs teilweise umgesetzt (gelb). Nur in Kärnten ist das Management wie auch in der letzten Erhebung mangelhaft (orange).
Auch wenn es im Wolfs-Management im Vergleich zum letzten Bundesländerbarometer aus dem Jahr 2022 einige Verbesserungen gab, gelten in inzwischen sieben Bundesländern Abschussbescheide bzw. Verordnungen, die den strengen Schutz des Wolfes aushebeln.
In einzelnen Teilbereichen – besonders in den Bereichen Kompensation– funktioniert das Wolfs-Management in vielen Bundesländern jedoch gut (grün), wie unsere Positivbeispiele zeigen.
Positivbeispiele Wolf
1. Herdenschutzprojekte in Tirol
In Tirol stehen zahlreiche Informationen zu Präventionsmaßnahmen online zur Verfügung. Außerdem wurden in diesem Bundesland mehrere Pilotprojekte zum Herdenschutz über die Dauer von fünf Jahren gestartet. Auf drei Almen wird der Betrieb auf ständige Behirtung und Herdenschutz umgestellt. Die Projekte erhalten professionelle Beratung und werden wissenschaftlich begleitet. Auswertungen über die Erfahrungen der ersten Jahre und Zwischenergebnisse werden auf der Website des Landes zur Verfügung gestellt.
2. Kompensationsmaßnahmen
In allen bewerteten Bundesländern gibt es zumindest Konzepte bzw. Maßnahmen für Entschädigungsleistungen im Falle eines Schadens. Die Informationen und erforderlichen Anträge hierzu sind in der Regel ausführlich auf der Website angeführt. In den meisten Bundesländern werden die Anträge schnell bearbeitet, eine Auszahlung erfolgt zeitnah.
Negativbeispiele Wolf
1. Fehlende Prävention
In Kärnten werden keine Präventionsmaßnahmen für durch den Wolf verursachte Schäden angeboten. Der Herdenschutz, der sich in anderen Ländern Europas längst als wirksames Mittel zur Reduzierung von Rissen etabliert hat, spielt in Kärnten nach wie vor keine Rolle.
2. Rechtlich und fachlich fragwürdige Ausnahmen vom strengen Schutz
In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg, der Steiermark und Tirol gelten inzwischen Verordnungen, die Ausnahmen vom strengen Schutz des Wolfes ermöglichen. In diesen Verordnungen mangelt es an der erforderlichen Einzelfallprüfung, wie sie laut der FFH Richtlinie vorgeschrieben wäre, konkrete Umstände werden in der Regel unzureichend berücksichtigt. Damit sind diese Ausnahmen aus Sicht des WWF Österreich nicht rechtskonform.
Was bedeutet gutes Management?
Das WWF Bundesländerbarometer bewertet und vergleicht das aktuelle Management der österreichischen „WWF Big 5“ in den österreichischen Bundesländern anhand von sechs Kriterien für ein gutes Management:
Monitoring
Gibt es aktuelle Infos über den Bestand der Tierart, die nach wissenschaftlichen Standards erhoben wurden?
Weitere Informationen
Welche weiteren Infos gibt es als Entscheidungsgrundlage?
Partizipation & Kommunikation
Werden alle relevanten Stakeholder eingebunden und werden der Öffentlichkeit ausreichende und transparente Infos zur Verfügung gestellt?
Kompensation
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Kompensation, wenn Schäden entstanden sind?
Prävention
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Verhinderung von Schäden?
Management
Gibt es einen aktuellen Managementplan bzw. ein Artenschutzprogramm?
Monitoring
Gibt es aktuelle Infos über den Bestand der Tierart, die nach wissenschaftlichen Standards erhoben wurden?
Weitere Informationen
Welche weiteren Infos gibt es als Entscheidungsgrundlage?
Partizipation & Kommunikation
Werden alle relevanten Stakeholder eingebunden und werden der Öffentlichkeit ausreichende und transparente Infos zur Verfügung gestellt?
Prävention
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Verhinderung von Schäden?
Kompensation
Gibt es ausreichend Maßnahmen und finanzielle Mittel zur Entschädigung, wenn Schäden entstanden sind?
Management
Gibt es einen aktuellen Managementplan bzw. ein Artenschutzprogramm?
In Zeiten des rasanten, weltweiten Artensterbens fehlt es am nötigen Bewusstsein bei vielen politisch Zuständigen. Wir müssen unser Naturerbe besser schützen, damit sich ehemals ausgerottete Wildtiere wieder erholen können. Die Basis dafür schaffen gute europäische Naturschutz-Richtlinien, die Österreich leider schlecht umsetzt.
Maßnahmenpaket für besseren Artenschutz in Österreich
Mit der Umsetzung folgender Forderungen – und genügend politischem Willen – können die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern Biber, Fischotter, Luchs, Seeadler und Wolf in Zukunft besser schützen.
Monitoring verbessern und national abstimmen. Aktuelle und bundesweit vergleichbare Informationen über die Verbreitung und Bestandsentwicklung der relevanten Arten sind essentiell, fehlen aber oft. Man kann nur managen, was man auch misst.
Managementpläne und Artenschutzprogramme österreichweit vereinheitlichen und an Best-Practice-Beispielen ausrichten: EU-Vorgaben müssen erfüllt und rechtswidrige Tötungsverordnungen zurückgenommen werden. Wildtiere kennen keine Grenzen, daher muss auch ihr Management bundesländerübergreifend passieren.
Präventions- und Kompensationsmaßnahmen österreichweit vereinheitlichen und unbürokratisch gestalten. Dies erleichtert den Interessenausgleich zwischen Naturschutz und Landnutzung. Gerade beim Schutz von Arten, die durch ihr natürliches Verhalten manchmal in Konkurrenz zu menschlichen Interessen stehen, braucht es einen Brückenschlag zwischen allen Betroffenen.
Beteiligungspflichten gerecht werden. Verpflichtungen zur Einbindung von Betroffenen sowie Beteiligungsrechte von Umweltschutzorganisationen sind zwar laut Aarhus-Konvention völkerrechtlich bindend, werden aber in Österreich nicht ausreichend umgesetzt. Diese Versäumnisse müssen behoben werden.
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