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Bundesregierung will rechtswidrigen UVP-Angriff durchpeitschen
Wien, am 17. Oktober 2018: Heute fand das mehrfach medial angekündigte Treffen der Umweltsprecher der Regierungsparteien mit Vertretern von Umweltschutzorganisationen statt, um das Vorgehen zu dem ohne öffentliche Begutachtung überfallsartig eingebrachten Abänderungsantrag zum Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetz (UVP-G) zu klären.
„Das Gespräch war leider eine Farce. Die Bundesregierung will ihren mehrfach rechtswidrigen UVP-Angriff durchpeitschen und ist weiterhin zu keinen gesetzlichen Änderungen bereit“, kritisieren Leonore Gewessler, Geschäftsführerin von GLOBAL 2000 und Andrea Johanides, Geschäftsführerin des WWF Österreich. Die für das UVP-Gesetz zuständige Umweltministerin Elisabeth Köstinger hat das Gespräch heute ausgelassen und ist jetzt umso mehr gefordert, dafür zu sorgen, dass der rechtswidrige Antrag nächste Woche nicht im Plenum des Nationalrates beschlossen wird. WWF Österreich und GLOBAL 2000 fordern erneut einen Krisengipfel der Umweltorganisationen mit Köstinger: „Die bisherige Gesprächsverweigerung der obersten Beauftragten für Umweltschutz ist völlig inakzeptabel. Denn der Abbau von Beteiligungsrechten ist nicht nur demokratiefeindlich, sondern ermöglicht auch mehr Naturzerstörung und Umweltverschmutzung“, bekräftigten Gewessler und Johanides.
Obwohl Köstinger selbst von ‚Signalen‘ der Umweltsprecher gesprochen hatte, gab es heute keinerlei Eingehen auf die von mehreren Verfassungsjuristen vorgebrachten verfassungs- und europarechtlichen Bedenken gegen den überfallsartig eingebrachten Abänderungsantrag. Zuletzt hatte der renommierte Verfassungsjurist Daniel Ennöckl die im Abänderungsantrag geforderte Offenlegung der Namen und Adressen der Mitglieder als europarechts- und verfassungswidrig eingestuft, insbesondere weil Datenschutzrecht verletzt wird. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, aus denen eine „politische Meinung“ hervorgeht, sei eindeutig untersagt. Auch der Verfassungsjurist Heinz Mayer hat den Regierungsplan scharf kritisiert.
Zudem steht eine willkürliche Festlegung der Schwelle von hundert Mitgliedern als Kriterium für anerkannte Umweltschutzorganisationen in eindeutigem Widerspruch zu einem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2009 in einem Fall gegen Schweden, wie ein Kurzgutachten der Dachorganisation Ökobüro belegt – der weite Zugang zu Gerichten für Umweltschutzorganisationen ist nach UVP-Richtlinie der Europäischen Union zu gewähren.
Für den Fall eines Beschlusses dieses Gesetzes droht auch eine massive Rechtsunsicherheit für die Wirtschaft: Umweltorganisationen, denen die Parteienstellung verwehrt wird, könnten dagegen berufen und die Verfahren nach der Klärung der Rechtswidrigkeit des Gesetzes durch den EuGH neu aufgerollt werden müssen. Das würde das intendierte Ziel einer Verfahrensbeschleunigung ins Gegenteil verkehren. „Kritische Großprojekte müssen auch in Zukunft sorgfältig geprüft werden können. Wer Verfahren beschleunigen will, muss an anderen Schrauben drehen, zum Beispiel durch eine deutliche Qualitätssteigerung bei den eingereichten Unterlagen der Projektwerbenden und durch mehr Amtssachverständige“, bekräftigen der WWF Österreich und GLOBAL 2000.
Rückfragehinweis:
Gerhard Auer, Pressesprecher WWF Österreich, Tel.: 0676 83 488 231, E-Mail: gerhard.auer@wwf.at
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