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Countdown für die Schwarze Sulm: Jetzt fällt die Entscheidung durch den Umweltminister
Wien, am 15. Oktober 2013 – Sind die Tage der Schwarzen Sulm als frei fließendes und von reizvollen Hang- und Schluchtwäldern umrahmtes Flussjuwel gezählt? Am morgigen 16. Oktober endet die Einspruchsfrist von Umweltminister Nikolaus Berlakovich gegen den falschen wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid der Steirischen Landesregierung für das umstrittene Sulm-Kraftwerk. „Wir erwarten uns, dass der Minister nun endlich handelt und eine Amtsbeschwerde gegen das Land Steiermark macht. Sachlich gibt es keine andere Möglichkeit, um der Schwarzen Sulm noch zu ihrem Recht zu verhelfen. Es ist einfach die Pflicht des Ministers einzuschreiten, wenn eine Landesregierung falsche Bescheide ausstellt“, sind sich Beate Striebel vom WWF und Johannes Wahlmüller von GLOBAL 2000 einig.
Auch 9.000 Österreicherinnen und Österreicher haben innerhalb weniger Wochen mit ihrer Unterschrift bekräftigt, dass sie sich ein entschlossenes Eintreten des Umweltministers gegen die Zerstörung einer der letzten ökologisch intakten Flüsse vor der Zerstörung erhoffen. Sie fordern Berlakovich auf, unverzüglich mit einer Amtsbeschwerde gegen den steirischen Landeshauptmann Franz Voves vorzugehen. Die Petition wird heute von Vertretern des WWF und GLOBAL 2000 an Nikolaus Berlakovich übergeben.
In einem bislang beispiellosen Kniefall vor einem Privatunternehmer, haben Landeshauptmann Franz Voves und das Land Steiermark am 4. September 2013 einen positiven Wasserrechtsbescheid für den Kraftwerksbau erlassen, obwohl sowohl die EU-Kommission als auch das BMLFUW eine Genehmigung für rechtswidrig halten. Am morgigen Mittwoch um 24 Uhr endet die gesetzliche Frist, innerhalb derer Umweltminister Nikolaus Berlakovich als Oberbehörde diesen Bescheid beim Verwaltungsgerichtshof anfechten kann, in dem er eine – seit vielen Wochen von den zuständigen Beamten vorbereitete – Amtsbeschwerde endlich unterzeichnet.
Lässt der Umweltminister die Frist verstreichen, sind die Rechtsmittel in Österreich weitestgehend ausgeschöpft und es droht letztendlich der Bau des Kraftwerks, das sowohl energiepolitisch unsinnig ist als auch gegen geltendes EU-Recht verstößt. Damit rückt eine Verurteilung durch die den Europäischen Gerichtshof immer näher, die mit Strafzahlungen von bis zu 60 Millionen Euro geahndet werden kann.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 0676/83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Lydia Matzka-Saboi, GLOBAL 2000-Pressesprecherin, Tel. 0699/ 14 2000 26,
E-Mail: lydia.matzka@global2000.at
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