Drohende Gefahr für den Umweltschutz in Österreich

3. Juni 2009 | Presse-Aussendung

Wien, 3. Juni 2009 – Die geplante Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) und das Gesetz zur „Wettbewerbsbeschleunigung“ (WBBG) wollen den Natur- und Umweltschutz in Österreich praktisch ausschalten, so der heutige Tenor auf einer Pressekonferenz von Umweltschützern in Wien. Auf einer anschließenden Kundgebung protestieren mehr als 20 Bürgerinitiativen vor dem Parlament. Die Bundesregierung will zukünftig im Interesse […]

Wien, 3. Juni 2009 – Die geplante Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) und das Gesetz zur „Wettbewerbsbeschleunigung“ (WBBG) wollen den Natur- und Umweltschutz in Österreich praktisch ausschalten, so der heutige Tenor auf einer Pressekonferenz von Umweltschützern in Wien. Auf einer anschließenden Kundgebung protestieren mehr als 20 Bürgerinitiativen vor dem Parlament. Die Bundesregierung will zukünftig im Interesse der Energiewirtschaft Kraftwerke verwirklichen, die nach österreichischem und europäischem Recht so nicht möglich wären. Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen, Rechtsexperten und die steirische Umweltanwältin wenden sich entschieden gegen diese Gesetzesvorhaben und warnen „von einer drohenden Gefahr für den derzeit noch funktionierenden Umweltschutz in Österreich“. „Sollten diese Gesetze wirklich so in Kraft treten, hat die Bundesregierung vor den Interessen der Energiewirtschaft kapituliert und jedes Kraftwerk wäre trotz massiver Umweltbedenken möglich“, so einhellig die breite Front der Ablehnung.

Laut der Dachorganisation der größten Umweltorganisationen Österreichs, dem Ökobüro, trägt der UVP-Novellenentwurf die klare Handschrift der Wirtschaft und ignoriert die Bedenken der Umweltorganisationen. Das ÖKOBÜRO fordert eine Verbesserung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit, das heißt für Betroffene, für Bürgerinitiativen und auch für NGOs. Denn der derzeitige Vorschlag verwässert die ohnehin bereits schwach ausgestalteten Bestimmungen für eine effektive Beteiligung. „Das UVP-Verfahren mit seiner Öffentlichkeitsbeteiligung wird zur Ausnahme werden, sollte diese Gesetzesänderung zur UVP in Kraft treten“, so Ökobüro-Geschäftsführer Markus Piringer.

Für GLOBAL 2000 ist es nicht akzeptabel, dass bei der Neufassung des UVP-Gesetzes der Klimaschutz so gut wie keine Rolle spielt. „Die Wirkungen auf das Klima werden in den UVP-Verfahren ständig ignoriert. Das gilt gleichermaßen für Autobahnprojekte, für die dritte Startbahn von Wien-Schwechat und für den Bau von kalorischen Kraftwerken.“ GLOBAL 2000 fordert die Prüfung von klimaverträglicheren Alternativen gesetzlich zu verankern und diese Erkenntnisse dann auch konsequent umzusetzen“, so Klaus Kastenhofer, Geschäftsführer von GLOBAL 2000. Rechtliche Einsprüche müssen immer auch eine aufschiebende Wirkung haben. „Denn es ist ein Hohn, wenn man die Aufhebung eines UVP-Bescheides erwirkt, die Bauarbeiten aber trotzem weitergeführt werden“, empört sich Kastenhofer.

Auch der WWF sieht den drohenden Ausverkauf von Österreichs letzten Naturschönheiten und spricht von einem Kniefall vor der Industrie. „Wasserkraft darf nur dort ausgebaut werden, wo dies ökologisch möglich ist. Die Zerstörung unserer letzten naturnahen Flüsse durch erlaubten Kraftwerksbau aufgrund Bescheid des Wirtschaftsministers aus Wien dürfen die Länder nicht zulassen“, so der stellvertretende WWF-Geschäftsführer Andreas Wurzer. „Die geplanten Gesetz dienen nicht der Energiezukunft Österreichs sondern nur den Profitinteressen der Energiewirtschaftsunternehmen“, so Wurzer.

Das geplante WBBG sieht vor, dass der Wirtschaftsminister per Bescheid ein „öffentliches Interesse“ vorschreiben kann. Daran müssten sich dann auch die Länder halten. Bedenken von Natur- und Umweltschutzseite würden damit keine Berücksichtigung mehr finden. Die steirische Umweltanwältin Ute Pöllinger reagiert ebenfalls empört auf dieses WBBG. „Dieses Gesetz konterkariert die Rechtssprechung des VwGH und den Rechtsstaat insgesamt. Ein Bescheid des Wirtschaftsministers, der die Naturschutzbehörden bindet, wäre die endgültige Kapitulation des Umweltschutzes vor der Energielobby“, so die Umweltanwältin. Ähnlich sieht das auch Rechtsanwalt Heinrich Vana: „Lösungen die auf Verfahren ohne Beteiligung beruhen und wo der Minister bindend entscheidet, können keine langfristige Lösung sein. Das ist ein Rückschritt ins umweltpolitische Mittelalter“, so der Rechtsanwalt.

Für Rückfragen:
MMag. Franko Petri, Leiter Medien WWF Österreich, Tel. 0676-83488231, Email: franko.petri@wwf.at.
Mag. Lydia Matzka, Leiterin Medien GLOBAL 2000, Tel. 0699-14200026, Email: lydia.matzka@global2000.at.

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