Die Umweltschutzorganisation WWF Österreich bewertet die heute veröffentlichten „Österreichischen Ernährungsempfehlungen“ als „Schritt in die richtige Richtung“, fordert aber konkrete Reformvorschläge vom federführend verantwortlichen Gesundheitsminister.
Erfolge für Tiger und Rote Koralle
![Schwimmender Tiger mit Seeblume](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/10/4670fa979238c.jpg)
Wien, 14.06.2007 – Ketten und Armbänder aus Korallen: Die als Schmuck und Souvenir populäre aber stark bedrohte Art der Roten Korallen darf nicht länger beliebig verkauft werden. Außerdem wurde ein beachtlicher Erfolg für Tiger erzielt: Die Konferenzteilnehmer haben sich zum Schutz der höchstens noch 7.000 Tiger weltweit bekannt.
Staaten bekennen sich zum Tigerschutz
Die Staaten stimmten auf der Konferenz ebenfalls dafür, die Schutzanstrengungen für Tiger zu verstärken. Der wichtigste Punkt: Die Zucht von Tigern im großen Stil auf so genannten Tiger-Farmen soll deutlich beschränkt werden. Außerdem betonten die Staaten, wie wichtig das nationale Handelsverbot in China für das Überleben der letzten wilden Tiger sei. Der WWF reagierte erleichtert: „Dies ist das heiß ersehnte Signal zum Tigerschutz“, freut sich WWF-Experte Volker Homes.
Der internationale Handel mit Tigern und Tigerprodukten ist seit 1975 verboten. Vor 14 Jahren hat China zusätzlich ein nationales Handelsverbot ausgesprochen. Laut WWF ist es diesem Verbot zu verdanken, dass es überhaupt noch wildlebende Tiger gibt. Allerdings setzen die Tiger-Farmer die chinesische Regierung unter Druck, das Verbot in Teilen aufzuheben und den Verkauf von Knochen und Fellen dieser Tiger zu erlauben. „Wenn das erlaubt würde, steigt automatisch die Gefahr der Wilderei, denn man sieht einem Tigerprodukt nicht an, ob es von einem wilden oder einem Zucht-Tiger stammt“, so WWF-Experte Homes. Auf chinesischen Tigerfarmen leben inzwischen über 4.000 Tiger.
Meere dürfen nicht mehr für Schmuck geplündert werden.
Auf der soeben stattfindenden Weltartenschutzkonferenz in Den Haag wurde beschlossen, die Gattung Corallium in Anhang II ihrer Schutz-konvention zu listen. Anhang II erlaubt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten nur in strengen Grenzen. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es heute fast nur noch kleine, zum Teil nicht mehr fortpflanzungsfähige Kolonien der Meerestiere. "Bislang gab es keine Handelskontrollen und keine guten Managementpläne – es wurde einfach so drauflos geerntet", sagt WWF-Artenschutzexpertin Jutta Jahrl. "Wir sind sehr erleichtert, dass der Korallenhandel jetzt endlich auf eine nachhaltige Basis gestellt wird. Ab jetzt sind Korallen-Käufer Teil der Lösung, nicht Teil des Problems." Wer zukünftig Korallenschmuck ersteht, kann dank strenger Kontrollen sicher sein, damit nicht zur Plünderung der Meere beizutragen. Die Korallen-bestände Italiens, Frankreichs und Spaniens sind zwischen 1985 und 2001 um 66 Prozent gesunken. Korallen, die bis zu einhundert Jahren alt werden können, werden hauptsächlich für beliebten Schmuck und auch für Kunsthandwerk genutzt. Auch in der traditionellen asiatischen Medizin werden sie, zu Pulver gemahlen, verwendet.
Weitere Informationen:
Mag. Elke Mühlbachler, WWF-Pressesprecherin, tel. (01)48817- 210.
Der WWF dankt dem Lebensministerium für die Unterstützung seiner CITES-Arbeit.
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