Fischotter-Abschüsse nun Fall für das Gericht

14. September 2017 | Presse-Aussendung

PresseaussendungWien, am 14. September 2017 – Die umstrittenen Abschüsse von Fischottern werden nun zum Gerichtsfall. Das Land Niederösterreich hat die Möglichkeit einer Beschwerdevorentscheidung nicht wahrgenommen und musste nun die Anfang Juni von WWF und ÖKOBÜRO eingebrachte Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht abtreten. "Das Land hat dadurch die Chance vertan, auf die zahlreichen fachlichen Einwände der Naturschützer […]
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Presseaussendung

Wien, am 14. September 2017 – Die umstrittenen Abschüsse von Fischottern werden nun zum Gerichtsfall. Das Land Niederösterreich hat die Möglichkeit einer Beschwerdevorentscheidung nicht wahrgenommen und musste nun die Anfang Juni von WWF und ÖKOBÜRO eingebrachte Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht abtreten. "Das Land hat dadurch die Chance vertan, auf die zahlreichen fachlichen Einwände der Naturschützer einzugehen und dadurch rasch Rechtssicherheit zu schaffen. Nun ist klar, dass bis zur Klärung des Gerichtsfalles kein Otter mehr getötet werden darf!" erklärt Christian Pichler vom WWF.
Die Beschwerde richtet sich gegen den umstrittenen Bescheid des Landes Niederösterreich, der seit 3. April den Abschuss von 40 streng geschützten Fischottern erlaubt. Entscheidungen wie diese müssten nach der Rechtsansicht der beiden NGOs eine Naturverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Stattdessen wurde der Bescheid ohne ausreichende fachliche Grundlagen und ohne Einbindung von Naturschutzorganisationen erlassen.

Das ist für die NGOs ein klarer Bruch der Aarhus-Konvention und des europäischen Naturschutzrechtes: „Seit Jahren blockiert eine Phalanx aus Bundes- und Landespolitik mit Unterstützung von Kammerfunktionären die vollständige Umsetzung der Aarhus-Konvention, die NGOs Mitsprache und Rechtsschutz in nicht UVP-pflichtigen, also kleineren bis mittelgroßen, Umweltverfahren einräumt. Österreich wird heute bei der sechsten Aarhus Vertragsstaatenkonferenz der UNO in Montenegro zum zweiten Mal in Folge wegen der Nicht-Umsetzung des Abkommen verurteilt. Österreich befindet sich damit im fortgesetzten internationalen Rechtsbruch und ist dadurch neben Bulgarien einsames Schlusslicht nicht nur in der EU.“, kritisiert Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO.

"Solange dieser Sachverhalt rechtlich nicht geklärt ist, ist das Töten der Tiere unmittelbar zu stoppen. Gleichzeitig geht der WWF davon aus, dass das Landesverwaltungsgericht die Sachlage nochmals gewissenhaft prüft und bewertet und es vor diesem Hintergrund nur eine Entscheidung zugunsten der streng geschützten Tiere geben kann. ", so Christian Pichler, Artenschutzexperte des WWF Österreich.
Eine gemeinsame Petition von WWF und VIER PFOTEN gegen diese Tötung von Fischottern in Niederösterreich haben innerhalb weniger Wochen mehr als 22.000 Menschen unterzeichnet. 25 internationale Organisationen und die Weltnaturschutzunion IUCN tragen die Forderungen mit.


Rückfragehinweis:

Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF, Tel. 0676/83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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