Jetzt ist es traurige Gewissheit: Luchs Alus wurde erschossen

8. November 2017 | Presse-Aussendung

Wien, am 8. November 2017 – Jener Luchs, der im September ohne Kopf und ohne Pfoten im Saalachsee bei Bad Reichenhall in Bayern nahe der Österreichischen Grenze gefunden wurde, wurde nachweislich illegal erschossen. Das haben erste Obduktionsergebnisse ergeben. „Bei den forensischen Untersuchungen konnten nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern im Körper des Tieres eindeutig Geschosspartikel nachgewiesen […]

Wien, am 8. November 2017 – Jener Luchs, der im September ohne Kopf und ohne Pfoten im Saalachsee bei Bad Reichenhall in Bayern nahe der Österreichischen Grenze gefunden wurde, wurde nachweislich illegal erschossen. Das haben erste Obduktionsergebnisse ergeben. „Bei den forensischen Untersuchungen konnten nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern im Körper des Tieres eindeutig Geschosspartikel nachgewiesen werden“, so Arno Aschauer, Teamleiter Artenschutz beim WWF Österreich. Die Ermittlungen sind bis dato jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Polizeibehörden arbeiten weiterhin eng und mit Nachdruck an dem Fall.
„Der Luchs ist bei uns immer noch hochgradig gefährdet. Jedes einzelne Tier zählt.“, unterstreicht Aschauer. Wertvolle Hinweise, die zur Verurteilung des mutmaßlichen Straftäters führen, werden weiterhin mit bis zu 15.000 Euro belohnt. Entsprechende Anrufe nimmt das LKA Salzburg unter der Telefonnummer 059 133 50 3333 entgegen.

In den vergangenen Jahren wurden allein in Deutschland mindestens 25 Wölfe, 7 Luchse und bis zu 12.000 Greifvogel vergiftet, erschossen oder in illegalen Fallen gefangen – mit weit höherer Dunkelziffer. Auch in Österreich stellen Wilderei und Vergiftung die Haupttodesursache für geschützte Arten wie den Luchs, den Kaiseradler und den Seeadler, Österreichs Wappentier, dar.

„Dass in Österreich und Deutschland, die zu den reichsten Ländern der EU gehören, mit trauriger Regelmäßigkeit streng geschützte Tierarten illegal verfolgt und getötet werden, ist wohl den Wenigsten bewusst. Derartige Machenschaften stellen kein Kavaliersdelikt sondern kriminelle Straftatbestände dar“, so Aschauer. Bei der Strafverfolgung und Prävention solcher Delikte gibt es ebenfalls Verbesserungsbedarf, so der Artenschutzexperte weiter und hofft, „dass die Politik und die zuständigen Behörden das Thema in Zukunft mit noch mehr Konsequenz behandeln."

Der Luchsmännchen Alus hatte sich bis zu seinem gewaltsamen Tod im Salzburger Pinzgau aufgehalten. Dort konnte es durch eine Wildkamera regelmäßig bis Mitte Mai 2017 nachgewiesen werden. Bereits im September haben die deutsche Gregor Louisoder Umweltstiftung und der WWF in Deutschland und Österreich eine Belohnung von 15.000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zum Täter führen.

Rückfragehinweis:  
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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