Im Mai 2023 wurde Luchsdame Talìa freigelassen. Knapp ein Jahr später hat sie nun Nachwuchs bekommen – vermutlich nach einem Rendezvous mit Männchen Miha. Eine tolle Bestätigung für das Projekt „ULyCA2“.
Kärnten beschließt Massentötung von Fischottern
![Fischotter stehen unter strengem Schutz](https://www.wwf.at/wp-content/uploads/2021/07/5eb1c793b8729.jpg)
Wir kritisieren den aktuellen Beschluss der Kärntner Landesregierung zur Massentötung von Fischottern scharf. Die Jagd auf die stark bedrohten Tiere ist nichts als grausame Sündenpolitik. Die Landesregierung will nur von ihren eigenen Versäumnissen im Gewässerschutz ablenken. Um dem Fischsterben entgegenzuwirken wird mit der Jagd auf Fischotter an den völlig falschen Schrauben gedreht. Denn das besorgniserregende Fischsterben ist menschengemacht. Dem nicht genug, wird mit qualvollen Tötungsmethoden Jagd auf die geschützten Tiere gemacht.
Petition: Nein zur Massentötung von Fischottern!
Tötungsverordnung aus WWF-Sicht rechtswidrig
Die neue Tötungsverordnung widerspricht aus unserer Sicht mehrfach dem Europarecht: Fischotter befinden sich in der alpinen biogeografischen Region nach wie vor nicht im EU-rechtlich geforderten „günstigen Erhaltungszustand“. Da sich wildlebende Tiere naturgemäß an keine Ländergrenzen halten, kann sich das Land Kärnten nicht der Verpflichtung zu ihrem Schutz entziehen. Dennoch wurde nun per Beschluss das Tötungskontingent von 43 auf 51 Tiere erhöht.
Fischotter, die zum Beispiel dem Verkehr zum Opfer gefallen sind, werden hier allerdings nicht miteingerechnet. Zudem wurde der Zeitraum ausgeweitet in dem die Tiere getötet werden dürfen. Das ist eine sinnlose Verschärfung des bereits bisher rechtswidrigen Vorgehens Kärntens. Die neue Verordnung erlaubt sogar, soweit bekannt, Eingriffe in Schutzgebiete und negiert das EU-Naturschutzrecht, welches bei Ausnahmen vom strengen Schutz der Otter eine Einzelfallprüfung vorschreibt.
![Kärnten macht Jagd auf Fischotter, © by pixabay Kärnten macht Jagd auf Fischotter, © by pixabay](/wp-content/uploads/2021/07/5eb11c0d5b50b_o.jpg)
Fischotter werden qualvoll getötet
Die Verordnung ermöglicht qualvolle Tötungsmethoden, wie Totschlagfallen. Diese verursachten schon unter der bisherigen Regelung unnötiges Tierleid. Denn das Zuschnappen führt längst nicht immer zum unmittelbaren Tod. Zudem kann mit solchen Totschlagfallen nicht verhindert werden, dass Jungtiere verenden, da Fischotter-Fähen ganzjährig trächtig sein oder Junge führen können. Statt Fischotter derart brutal zu jagen, fordern wir stärkere Anstrengungen der Landesregierung für den Fließgewässerschutz, bessere Fischbesatzmaßnahmen und ausreichende Kompensationszahlungen im Schadensfall an nicht zäunbaren Teichen.
Politik ignoriert Naturschutzorganisationen
In der Entstehung der Verordnung hat die Politik die Einwände von Naturschutzorganisationen bewusst ignoriert. Zur Verordnung gab es kein offizielles Begutachtungsverfahren und dem WWF wurde auch die Parteistellung verwehrt, die laut der von Österreich ratifizierten Aarhus-Konvention vorgeschrieben ist.
Fischotter nicht verantwortlich für Fischsterben
Die verschärfte Jagd auf Fischotter wird damit begründet, dass die Tiere Kärntens Gewässer leer fischen. Nur stimmt das nicht. Das besorgniserregende Fischsterben liegt hauptsächlich am schlechten ökologischen Zustand unserer stark verbauten Flüsse sowie an den Folgen der Klimakrise. Beide Punkte sind menschengemacht. Fischotter brutal zu töten, ist keine zielführende Lösung. Heimische Fischbestände zeigen trotz Fischotter-Tötungen keine Erholung.
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