Lückenhaftes und oberflächliches Regierungsprogramm wird Problem nicht gerecht – Neue Bodenstrategie und Raumordnungsnovelle müssen wirksame Maßnahmen gegen Flächenfraß in der Steiermark bringen
Nachzipf für Niederösterreich: „Nicht genügend“ in Naturschutz
Wien, Marchegg, am 29. Juni 2012 – Das Niederösterreichische Naturschutzgesetz entspricht nicht geltendem EU-Recht. Dies stellt die EU-Kommission am 21. Juni in einem Schreiben an die Österreichische Regierung fest. Damit gibt die Kommission einer Beschwerde des WWF aus dem Jahr 2009 Recht. Die Naturschutzorganisation hatte Kritik an einem generellen Ausnahmeparagraphen im Gesetzestext geübt. So wurden an der March im Schutzgebiet Dammsanierungen und Entwässerungen durchgeführt, ohne die Naturverträglichkeit solcher Maßnahmen zu prüfen. Gerhard Egger, Flussexperte des WWF beklagt: „Mindestens 10 Hektar wertvolle Aulebensräume wurden von der via-donau bereits EU- rechtswidrig zerstört.“ Die Landesregierung hat jetzt nur zwei Monate Zeit, zu reagieren, nur dann kann der Hochwasserschutz wie geplant fertiggestellt und eine EU-Klage abgewendet werden.
Stein des Anstoßes in der aktuellen „begründeten Stellungnahme“ der EU an Österreich sind die Ausnahmeregelungen im Niederösterreichischen Naturschutzgesetz (NSchG), die viele wasserbauliche Maßnahmen generell erlauben. Das beinhaltet auch gravierende Eingriffe in die sensiblen Flusslandschaften, wie die Versetzung und Erhöhung von Dämmen, oder den Bau von Betonwänden. Nach der Rüge durch die EU muss sich die via donau nun auf erhebliche Nachbesserungen im laufenden Projekt im Sinne des Naturschutzes einstellen.
Der WWF hofft, dass mit der Novellierung des Gesetzes endlich grünes Licht für einen ökologischen Hochwasserschutz gegeben wird. Jedes Jahr werden in Niederösterreich zig Millionen Euro in den Hochwasserschutz investiert. Bisher ohne Rücksicht auf die Natur. „Die Hochwasser der Jahre 2002 und 2006 haben deutlich gezeigt, dass wir mit technischen Lösungen wie Dammverstärkungen allein nicht weiterkommen“, erklärt Egger.
Nicht alle Ausnahmeregelungen im NSchG stoßen auf die Kritik des WWF. „Bei akuten Katastropheneinsätzen sind sie durchaus gerechtfertigt“, unterstreicht Egger. Mit der 2007 durchgeführten Novelle, hat man jedoch Hochwasserschutz-Sanierungsprojekte generell vom Naturschutzrecht ausgenommen. Insgesamt können dadurch in NÖ an 4.000 Kilometer Flusslänge in über 20 Natura-2000 Gebieten Wasserbauprojkete ohne naturschutzrechtliche Pröpfung durchgeführt we5den“, stellt Egger fest.
Die EU-Kommission wacht laufend über die Einhaltung der EU-Verträge. Bei Nicht-Erfüllung, kann ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden. Im Zusammenhang mit dem NÖ NSchG hatte die Kommission Österreich bereits im Oktober 2011 zu einer Anpassung des Gesetzes aufgefordert – bislang ohne Erfolg. Reagiert das Land nicht umgehend, droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit möglicherweise teuren Folgen.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250, E-Mail claudia.mohl@wwf.at
Gerhard Egger, WWF-Projektleiter March-Thaya-Auen, E-Mail gerhard.egger@wwf.at
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