NÖ: Schon wieder ein Seeadler abgeschossen!

26. November 2008 | Presse-Aussendung

Wien, am 26. November 2008 – Erneut wurde ein Seeadler – Österreichs streng geschütztes Wappentier – Opfer eines illegalen Schützen. Der durch einen Büchsenschuss getötete Vogel wurde bei Hauskirchen im nördlichen Weinviertel von einem Spaziergänger gefunden. Die Füße des Vogels waren abgetrennt, was darauf hindeutet, dass der Vogel in einer Schlagfalle gefangen und dort erschossen […]
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Wien, am 26. November 2008 – Erneut wurde ein Seeadler – Österreichs streng geschütztes Wappentier – Opfer eines illegalen Schützen. Der durch einen Büchsenschuss getötete Vogel wurde bei Hauskirchen im nördlichen Weinviertel von einem Spaziergänger gefunden. Die Füße des Vogels waren abgetrennt, was darauf hindeutet, dass der Vogel in einer Schlagfalle gefangen und dort erschossen wurde. Auch der Verlauf des Schusskanals und die Art der Tatwaffe deuten in diese Richtung. Dieser Abschuss bedeutet einen weiteren, schweren Rückschlag für den Seeadlerschutz in Österreich, um den sich Jägerschaft und Naturschutz seit Jahren gemeinsam bemühen. „Das ist nun schon der dritte, illegal getötete Seeadler innerhalb nur eines Jahres – ein absolut unhaltbarer Zustand!“ ist Dr. Bernhard Kohler, Leiter des WWF Seeadlerprojekts empört. „Greifvogel-Verfolgung ist kein Bagatelldelikt, sondern eine schwerwiegende Gefährdung der österreichischen Artenvielfalt!“

Ein Spaziergänger war am 12. November 2008 auf einem beliebten Wanderweg im Gemeindegebiet Hauskirchen in Niederösterreich unterwegs, als er unmittelbar neben dem Weg einen auf dem Rücken liegenden Greifvogel fand. In der Folge wurde der zuständige Jagdaufseher informiert, der Vogel als Seeadler bestimmt und unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet. Im Einvernehmen mit dem Amtstierarzt und dem NÖ Landesjagdverband wurde der Kadaver zur Untersuchung und Feststellung der Todesursache an die Veterinärmedizinische Universität Wien gebracht. Spaziergänger, Jagdaufseher und Polizeibeamte haben vorbildlich gehandelt und eine rasche Klärung ermöglicht: Als Todesursache wurde eine Schussverletzung festgestellt. Die auf Röntgenaufnahmen dargestellten Metallabriebe sowie die anatomisch festgestellten Verletzungen weisen eindeutig auf einen Abschuss hin, wie er nur von einem Einzelgeschoß stammen kann.

Der ermittelnde Polizeibeamte und der Jagdaufseher gehen davon aus, dass der Fundort nicht mit dem Abschussort identisch ist. Mit dem Abtrennen der Füße an den Fersengelenken könnte der Täter Beweismittel, wie etwa Kennringe, oder eine Fußverletzung nach illegalem Fallenfang beseitigt haben. Sowohl die Lage der Schussverletzung als auch der Verlauf des Schusskanals weisen auf eine Schussdistanz von nur wenigen Metern hin. Da die natürliche Fluchtdistanz eines Seeadlers mehrere hundert Meter beträgt, liegt der Verdacht nahe, dass dem tödlichen Schuss ein illegaler Fallenfang vorausgegangen ist.  

„Hier liegt ein ganz klarer Verstoß gegen das Jagdrecht vor“ ist auch Dr. Peter Lebersorger von der Zentralstelle Österreichischer Landesjagdverbände empört. „Das seltene Tier ist in den Jagdgesetzen als ganzjährig geschont ausgewiesen. Es ist erschreckend, wie unverfroren hier gehandelt wurde. Was den Täter betrifft, so stellt sich allerdings die Frage, ob er innerhalb der Jägerschaft zu suchen ist, oder ob hier ein Kleintierzüchter zum Schutz seines Geflügels mit einer illegal aufgestellten Falle agiert hat? In jedem Fall ist das Vergehen zu verfolgen und streng zu ahnden!“

Bereits im vergangenen Winter kam es zum Abschuss eines Seeadlers im niederösterreichischen Bernhardsthal. Der Schütze konnte damals ausgeforscht werden. Im Verlauf des Strafprozesses wurde bekannt, dass im Auto des Täters Blutspuren von zwei verschiedenen Adlern gefunden worden waren. Der Schütze wurde dennoch vom Vorwurf der Bestandsgefährdung freigesprochen, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass es sich um österreichische Seeadler gehandelt hatte. Das später gefällte Urteil im jagdrechtlichen Verfahren ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufung des Täters beim Unabhängigen Verwaltungssenat noch läuft. „Ganz offensichtlich war der teilweise Freispruch das falsche Signal – wir erwarten diesmal ein entschiedeneres Handeln der Justiz!“ unterstreicht Kohler.

Weitere Informationen:
Mag. Christian Pichler, WWF Seeadlerprojekt, Tel. 01/488 17 279.
Dr. Peter Lebersorger, Zentralstelle der Österreichischen Landesjagdverbände, Tel.: 01/ 405 16 36-24.
Claudia Mohl, WWF Pressesprecherin, Tel. 01/488 17 250.

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