Paukenschlag im Naturschutzrecht: WWF und ÖKOBÜRO dürfen Fischotter-Bescheid anfechten

27. April 2018 | Presse-Aussendung

Presseaussendung Wien, St. Pölten, 27. April 2018 – Eine aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG) markiert einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich. Im Erkenntnis vom 9. April 2018 gibt das LVwG dem WWF und ÖKOBÜRO in einer Auseinandersetzung mit dem Land Niederösterreich Recht. Demnach war es rechtswidrig, den beiden Umweltorganisationen die […]

Presseaussendung

Wien, St. Pölten, 27. April 2018 – Eine aktuelle Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG) markiert einen weiteren Meilenstein bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention in Österreich. Im Erkenntnis vom 9. April 2018 gibt das LVwG dem WWF und ÖKOBÜRO in einer Auseinandersetzung mit dem Land Niederösterreich Recht. Demnach war es rechtswidrig, den beiden Umweltorganisationen die Parteistellung und Gewährung von Akteneinsicht in der Causa Fischotterentnahme zu verwehren. Dadurch wurde der Umweltaspekt im Verfahren um die Entnahme von 40 Fischottern übergangen und der Natur unnötig Schaden zugefügt: „19 Fischotter sind bereits tot, bei 15 hat man sich nicht einmal abgesichert, ob die Tötungen den behördlichen Auflagen entsprochen haben, und ob trächtige oder säugende Weibchen darunter waren“, bedauert WWF-Artenschutzexperte Arno Aschauer.

Der WWF sieht nach der Erkenntnis des LVwG das Land Niederösterreich in der Pflicht und erwartet sich in Sachen Fischotter als Organisation mit langjähriger Erfahrung im Artenschutz eine Mitsprache auf Augenhöhe. „Außerdem haben sich 22.000 Bürgerinnen und Bürger klar gegen die Entnahme von Fischottern ausgesprochen“, erinnert Arno Aschauer vom WWF. „Wer Bürgerbeteiligung und Naturschutz vernachlässigt und einseitig Klientelpolitik betreibt, handelt nicht nachhaltig“, so Aschauer.


Aarhus Umsetzung nach Tirol und Salzburg jetzt auch in Niederösterreich

Auch Thomas Alge, Chefjurist von ÖKOBÜRO begrüßt, dass das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Rechte von Umweltschutzorganisationen anerkennt. Nach dem EuGH-Spruch vom Dezember 2017 im Zusammenhang mit dem Kraftwerk Tumpen im Tiroler Ötztal und der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom vergangenen März in Sachen Luftreinhaltungsplan Salzburg wird nun ein weiteres Bundesland in die Pflicht genommen, das bereits vor 13 Jahren ratifizierte Aarhus-Abkommen in nationales Recht umzusetzen. „Jetzt liegt es am Gesetzgeber, klare Vorgaben zu machen und für Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Naturschutzgesetzen der Bundesländer zu sorgen“, unterstreicht Alge.

Der WWF versteht die Sorgen der Teichwirte und Fischereiverbände. „Gerade deshalb muss die zuständige Behörde endlich an nachhaltigen Lösungen arbeiten, statt eine aus der Luft gegriffene Anzahl an Fischottern zum Abschuss freizugeben“, fordert Aschauer. Um Teichwirte vor erheblichen Schäden zu schützen, sollten vorbeugende Maßnahmen wie Zäunungen oder die Trockenlegung von Teichen im Winter gesetzt werden. Auch eine extensive Bewirtschaftung von Anlagen hat sich als zielführend erwiesen. Wo trotz dieser Maßnahmen Schäden entstehen, braucht es entsprechende finanzielle Abgeltungen. An Fließgewässern sollten die Besatzmethoden und die Befischung nachhaltig sein und Renaturierungsmaßnahmen im Vordergrund stehen. „All dies regelt ein umfassender, ordentlicher Managementplan“, bekräftigt Aschauer.

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der Einzelpersonen und Umweltorganisationen Mitsprache und Rechtsschutz in Umweltverfahren einräumt. Das Übereinkommen wurde im Jahr 1998 in der dänischen Stadt Aarhus beschlossen, trat 2001 in Kraft und wurde im Jahr 2005 von Österreich ratifiziert. Die Konvention zählt 47 Vertragsparteien, darunter die 28 EU-Mitgliedsstaaten sowie die EU selbst. Der Vertrag ist rechtlich bindend und in nationales Recht umzusetzen

Rückfragehinweis:

Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF, Tel. 01/48817-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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