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Umweltorganisationen fordern: Ministerin Bures muss Startschuss für verbesserte Donau-Planung setzen!
Wien, 13.01.11 – Jetzt steht eindeutig fest: Das so genannte „Flussbauliche Gesamtprojekt“ (FGP) der staatseigenen via donau GmbH, das im Nationalpark Donau-Auen östlich von Wien realisiert werden soll, entspricht nicht dem Stand der Technik und ist daher juristisch nicht genehmigungsfähig. „Das von Univ.-Prof. Dr. Hans Peter Nachtnebel von der BOKU Wien erstellte wasserbautechnische Gutachten stellt dem FGP ein sehr schlechtes Zeugnis aus und bestätigt unsere Forderungen nach geänderter und deutlich verbesserter Planung von Flussbaumaßnahmen östlich von Wien. Die vorliegenden Gutachten implizieren einen juristischen Neustart der Projekte“, erklären die Umweltorganisationen Umweltdachverband, Forum Wissenschaft & Umwelt, WWF und Virus unisono.
Donau-Schifffahrt: Ausbauziele sind überzogen
„Das Gutachten von Prof. Nachtnebel weist nach, dass die Ausbauziele des FGP überzogen sind: Auf dem österreichischen Donauabschnitt nahm der Schiffverkehr auch in extremen Trockenjahren wie 2003 trotz Niedrigwasser kaum ab. Demnach sind andere Gründe als zu geringe Flusstiefen und -breiten ausschlaggebend, dass die Schifffahrt auf der Donau – etwa im Vergleich zum Rhein – stagniert. Sinnvolle Verbesserungen für die Schifffahrt akzeptieren wir, eine überzogene Regulierung, die weder notwendig noch zukunftsweisend ist, ist jedoch dezidiert abzulehnen“, stellt Reinhold Christian, Präsident des Forum Wissenschaft & Umwelt, fest.
Veraltete Planungsmethoden
„Die Planungsgrundlagen des FGP sind mangelhaft, wie das Gutachten von Prof. Nachtnebel zeigt. Eine derart komplexe Planungsaufgabe wie das FGP stellt besonders hohe Anforderungen an die einzusetzenden Mittel. Die Prognoserechnungen basieren bloß auf so genannten „eindimensionalen Transportmodellen“. Das ist nicht Stand der Technik und entspricht in keiner Weise den Erfordernissen. Generell wurden weder Ursachen noch Ausmaß und Tendenz der Eintiefung der Donausohle korrekt erfasst – das ist aber ein für das Augebiet ganz wesentlicher Prozess“, erklärt Wolfgang Rehm von der Umweltorganisation VIRUS.
Sanftere Lösungen im Einklang mit der Natur gefordert
„Besonders an den paradiesischen rumänischen und bulgarischen Donauabschnitten torpedieren die rigiden Ausbauvorgaben der Schifffahrt sanftere Lösungen im Einklang mit der Natur. Dabei schreibt die „Gemeinsame Erklärung“ aller Donauländer zum Ausbau der Binnenschifffahrt einen Interessensausgleich zwischen Ökologie und Schifffahrt vor. Dieser Leitfaden wird auch in der Donauraumstrategie des österreichischen EU-Regionalkommissars Hahn zitiert – obwohl die Strategie im gleichen Atemzug eine rücksichtslose Vertiefung der Schifffahrtsrinne propagiert“, erklärt Irene Lucius vom WWF.
Projekt im Vorfeld nicht ausreichend geprüft
Günter Schobesberger von der BürgerInneninitiative Donaufreunde betont, dass der Schifffahrt mit den „River Information Services“ auch ohne Baumaßnahmen ganz neue Möglichkeiten offen stehen, und weist auf schwere Unterlassungssünden beim FGP hin: „Hier soll ein Bauprojekt gestartet werden, obwohl im Planungsprozess und im Vorfeld keine ausreichenden Laborversuche gemacht wurden, um die Auswirkungen auf Grundwasser und Tierwelt ausreichend zu prüfen. Unter anderem gefährden Grobschotterzugaben und die dadurch herbeigeführte so genannte Kolmation – das sind verstopfte Poren im Schotterkörper – die ökologische Funktionsfähigkeit des Hauptstromes“, so Schobesberger.
Eingriffe im Nationalpark Donau-Auen sind rechtswidrig
„Die Pläne für das größte Bauvorhaben seit Hainburg 1984 an diesem Donauabschnitt würden massive bauliche Eingriffe in die Kernzone des Nationalparks Donau-Auen bedeuten – was weder nach dem NÖ Nationalparkgesetz noch nach dem NÖ Naturschutzgesetz genehmigungsfähig ist, da ein absolutes Eingriffsverbot in der Kernzone des Nationalparks besteht. Die beantragten Bau- und Rodungsmaßnahmen der via donau für den „Naturversuch Bad Deutsch-Altenburg“ sind mit dem absoluten Eingriffsverbot des NÖ Nationalparkgesetzes nicht vereinbar und sind daher eindeutig rechtswidrig.
Ein Faktum, das von mehreren Rechtsgutachten – u.a. von Prof. Bernhard Raschauer und Prof. Heinz Mayer, Dekan der juristischen Fakultät – bestätigt wird. Der so genannte Naturversuch muss nun auch einer umfassenden Naturverträglichkeitsprüfung nach dem Natura- 2000 Europarecht unterzogen werden. Dieses Natura 2000 Verfahren hat eben erst begonnen. Wenn nun das Flussbauliche Gesamtprojekt und auch der Naturversuch – wie das Nachtnebel Gutachten belegt – nicht dem erprobten Stand der Technik entsprechen, so sind diese beiden Projekte aus weiteren juristischen Gründen nicht genehmigungsfähig“, sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverbandes.
Die Umweltorganisationen stellen sich keineswegs gegen ökologische Verbesserungen im Nationalpark Donau-Auen, wie behutsame Uferrückbauten und Gewässervernetzungen. Allerdings müssen alle Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen und selbstverständlich rechtskonform sein. Die vorliegenden Gutachten, die die wesentlichsten Planungs- und Beurteilungsgrundlagen des Projektes grundlegend erschüttern, erfordern deshalb klares und rasches Handeln von Verkehrsministerin Doris Bures. „Die Teilnahme an den Expertengesprächen, zu denen die via donau nunmehr eingeladen hat, macht nur Sinn, wenn alle bisher zurückgehaltenen Planungsunterlagen des Naturversuchs Bad Deutsch-Altenburg auf den Tisch kommen“, so die Umweltorganisationen abschließend.
Hier können Sie das Gutachten "Nachtnebel" herunterladen.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF
e-mail: claudia.mohl@wwf.at, 01/488 17 250
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