Was für ein Jahr: Die Tiger kehren nach Kasachstan zurück, in Thailand steigen die Tiger-Zahlen und in Malaysia konnten aktive Schlingfallen um 98% verringert werden. Wir zeigen ein paar der Tigerschutz-Erfolge aus dem Jahr 2024.
Verwaltungsgerichtshof stärkt Rechte von Umweltorganisationen im Artenschutz
In seiner aktuellen Entscheidung in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass anerkannte Umweltschutzorganisationen grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Zudem muss es einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz geben. Das gilt auch in Verfahren zu Verordnungserlassungen. Damit hat die Entscheidung weitreichende Folgen für die zuletzt zahlreichen Verordnungen zur Tötung streng geschützter Arten wie Wölfe, Biber und Fischotter in mehreren Bundesländern. “Das ist ein Meilenstein für den bröckelnden Artenschutz in Österreich und ein klares Signal für eine rechtskonforme und lösungsorientierte Politik in den Bundesländern”, sagt Christian Pichler, Artenschutzexperte beim WWF Österreich.
Die Aarhus Konvention stellt klar, dass Umweltschutzorganisationen nicht nur das Recht haben müssen, in die Entnahmeverfahren von streng geschützten Tierarten eingebunden zu sein, sondern diese auch auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht überprüfen zu lassen. Durch die Verordnungen wurde das Beschwerderecht zuletzt ausgehebelt. Die Organisationen WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung haben sich daher mit einer außerordentlichen Revision an das Höchstgericht gewandt. “Das Erkenntnis ist angesichts des seit Jahren laufenden Vertragsverletzungsverfahrens in Zusammenhang mit der Umsetzung der Aarhus Konvention in Österreich keine Überraschung. Umgehungskonstruktionen wie die Verordnungspraxis im Artenschutzrecht wurden zuletzt von der Europäischen Kommission explizit gerügt. Jetzt hat der Verwaltungsgerichtshof dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben und klargestellt, dass Umweltschutzorganisationen einen unionsrechtlich gebotenen Anspruch auf Überprüfung umweltbezogener Bestimmungen haben”, erklärt die Umweltjuristin Lisa Schranz von ÖKOBÜRO.
Anlässlich dieser Entscheidung fordern WWF Österreich und ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung daher einen Kurswechsel jener Landesregierungen, die derzeit den Abschuss von europarechtlich geschützten Arten mittels Verordnung erlauben und dabei Einwände von Umweltschutzorganisationen erst gar nicht zugelassen haben. “Schon seit Jahren kämpfen wir vor Gericht für EU-rechtlich geschützte Tierarten, die sich inzwischen in Österreich wieder etablieren”, sagt Christian Pichler vom WWF. “Spätestens mit der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes haben die Bundesländer einen klaren Auftrag. Die rechtlichen und fachlichen Kritikpunkte liegen in den meisten Fällen bereits als Stellungnahmen von WWF Österreich und ÖKOBÜRO bei den zuständigen Behörden und Gerichten.”
Die beiden Umweltschutzorganisationen fordern nun eine vollständige, rechtskonforme Umsetzung der Aarhus-Konvention in den Bundesländern und eine Rückkehr zur strengen Auslegung der Ausnahmetatbestände vom strengen Schutz. „Generell stellt eine Verordnung keine korrekte Rechtsform für die Entnahme nach den Vorgaben des Unionsrechts dar. Für die Entnahmen fehlt eine europarechtlich verpflichtende Einzelfallprüfung durch die Behörde”, so die Umweltjuristin Lisa Schranz.
Die außerordentliche Revision vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde durch den BIV – Grün-Alternativer Verein zur Unterstützung von Bürger:inneninitiativen unterstützt.
News
Aktuelle Beiträge
Neue steirische Landesregierung: WWF kritisiert schwache Bodenschutz-Pläne
Lückenhaftes und oberflächliches Regierungsprogramm wird Problem nicht gerecht – Neue Bodenstrategie und Raumordnungsnovelle müssen wirksame Maßnahmen gegen Flächenfraß in der Steiermark bringen
WWF fordert zügige Umsetzung des nationalen Klimaplans
Künftige Bundesregierung in der Pflicht – WWF fordert Abbau umweltschädlicher Subventionen sowie Energiespar- und Naturschutz-Programme, um Klimaziele zu erreichen
Nachhaltiges Weihnachtsfest: WWF fordert Paket gegen Lebensmittel-Verschwendung
Lebensmittel-Verschwendung während der Feiertage vermeiden: WWF gibt Tipps und fordert künftige Bundesregierung zum Handeln auf
WWF-Report: Über 230 neue Arten in der Mekong-Region entdeckt
234 Funde entlang des Mekong: “Game of Thrones”-Eidechse, stachelloser Vampir-Igel, Krokodil-Molch – Region leidet unter Verschmutzung und Verbauung – WWF fordert besseren Schutz für “Schatzkiste der Artenvielfalt”
Steiermark: WWF fordert deutliche Kurskorrektur beim Bodenverbrauch
WWF-Analyse zeigt ungebrochen hohen Bodenverbrauch – Umweltschutzorganisation fordert umfassende Reform der Raumordnung von künftiger Landesregierung
Silvester: WWF fordert Verkaufsverbot von Böllern und Raketen
Feuerwerkskörper schaden Mensch, Tier und Umwelt – Verwendungsverbot für Personen ohne Pyrotechnikausweis und Verbot von Raketen und Böllern gefordert
Good News: Mehr Schutz für Störe im Schwarzen Meer
Ein wichtiger Schritt für den Schutz von Stören: Diese müssen zukünftig im Schwarzen Meer besser vor Fischerei und Beifang geschützt werden. Außerdem verbessert sich künftig das Monitoring von Stören.
Neue Studie: WWF fordert raschen Abbau umweltschädlicher Subventionen
WWF-Klimasprecher zur KONTEXT-Studie: „Eine Reform muss gerade in budgetär schwierigen Zeiten hohe Priorität haben. Alles andere wäre ein Schildbürgerstreich der Sonderklasse“