WWF protestiert gegen umweltschädliches Kraftwerk Kaunertal: Behörde muss Antrag nach UVP-Recht abweisen

30. August 2019 | Kaunertal, Presse-Aussendung

Kaunertal-Pläne bauen auf ein inexistentes, nicht bewilligtes Kraftwerk und eine rechtlich unzulässige Wasserableitung – Genehmigungsvoraussetzungen nicht gegeben – WWF fordert Abbruch des VerfahrensInnsbruck, am 31. August 2019. Angesichts der gestern, Freitag, veröffentlichten Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaft zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal fordert der WWF Österreich den Abbruch des Verfahrens. Mehrere Widersprüche in den eingereichten Plänen machen […]

Kaunertal-Pläne bauen auf ein inexistentes, nicht bewilligtes Kraftwerk und eine rechtlich unzulässige Wasserableitung – Genehmigungsvoraussetzungen nicht gegeben – WWF fordert Abbruch des Verfahrens

Innsbruck, am 31. August 2019. Angesichts der gestern, Freitag, veröffentlichten Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaft zum Ausbau des Kraftwerks Kaunertal fordert der WWF Österreich den Abbruch des Verfahrens. Mehrere Widersprüche in den eingereichten Plänen machen laut dem Umweltverband eine Beurteilung unmöglich. „Beim Kaunertal-Ausbau handelt es sich um ein Phantasieprojekt, für das schlichtweg die Genehmigungsvoraussetzungen fehlen. Die Behörde muss diesen Antrag von Rechts wegen abweisen. Alles andere würde das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung ad absurdum führen“, sagt WWF-Gewässerexperte Gerhard Egger.

In den von der TIWAG eingereichten Projektunterlagen wird mit falschen Voraussetzungen gerechnet: So ist etwa der Umbau des Kraftwerks Imst-Haiming Teil der Einreichung. Das Problem dabei: Dieses Werk existiert noch gar nicht, es liegt noch nicht einmal eine Bewilligung dafür vor. „Es besteht eine Entscheidungspflicht der Behörde, ein Zuwarten der weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit ist somit weder zulässig noch ökonomisch sinnvoll“, so Egger. Ein weiterer Fehler bezieht sich auf das Wasser aus der Gurgler Ache. Dieses soll laut den Projektplänen für das Kraftwerk Kaunertal abgeleitet werden. Nach einem bereits verlorenen Rechtsstreit dürfen die Kaunertal-Betreiber aber gar nicht auf die erforderliche Wassermenge zugreifen. „Angesichts dieser Mängel in den Projektunterlagen stellt sich die Frage, ob der Antrag nicht überhaupt zurückzuweisen ist. Ein Antrag auf ein rechtlich und faktisch unmögliches Vorhaben erfüllt wohl kaum die erforderlichen Voraussetzungen, um sich von Seiten der Behörde auf ein Verfahren einzulassen“, sagt Gerhard Egger.

Im Dezember 2017 hat die TIWAG die Wiederaufnahme der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt und erneut Projektänderungen vorgelegt. Wie sich jetzt zeigt, fußt der Antrag allerdings auf nicht realisierbaren Vorannahmen. Aus Sicht des WWF lassen sich auch die erheblichen Eingriffe in Gewässer, Natur und Landschaft Wasserhaushalt nicht mit Nachbesserungen sanieren. „Wenn eine Bewilligung nicht einmal mit Auflagen und Modifikationen darstellbar ist, sieht das UVP-Recht eine Abweisung vor. Da das Projekt so nicht bewilligungsfähig ist, werden Kapazitäten von Behörden, Gutachtern und Planern und damit auch das Landesbudget nur unnötig belastet“, so Gerhard Egger.

Der Ausbau des umstrittenen Kraftwerks Kaunertal hätte massive Eingriffe in unberührte Gebirgslandschaften zur Folge. Beispielsweise würde der Aufstau des Platzertals mit einer 120 Meter hohen Staumauer EU-rechtlich geschützte Lebensräume in einem nahezu unberührten Hochtal treffen. Gleich vier unberührte Gebirgsflüsse droht die unwiederbringliche Zerstörung. „Wasser ist angesichts der Klimaerwärmung und besonders im inneralpinen Trockengebiet des Ötztals ein wertvolles Gut. Die Ableitung von bis zu 80 Prozent des Wassers aus dem Hinteren Ötztal wäre eine Katastrophe“, sagt WWF-Experte Egger. „Solch naturzerstörerische Großprojekte entsprechen Vorstellungen aus dem letzten Jahrhundert und haben angesichts unserer aktuellen Herausforderungen im Klima- und Naturschutz keinen Platz mehr. Die TIWAG darf sich nicht wieder zurückbegeben in die dunklen Zeiten der Ära Wallnöfer, als Vorhaben in einem rechtlichen Graubereich vorangetrieben wurden. Ein Projekt, das auf dermaßen unsicheren und rechtlich bedenklichen Beinen steht, ist vehement abzulehnen.“

Rückfragen und Kontakt:
Vincent Sufiyan, WWF-Pressesprecher, Tel.: +43 676 834 88 308, E-Mail: vincent.sufiyan@wwf.at

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